Schaltwagenführerschein nachholen - welche Kosten?
Hallo,
ich habe im August letzten Jahres meinen Automatikführerschein gemacht. Nun habe ich mich dazu entschlossen, doch noch den Schaltwagenführerschein nachzuholen. Mit welchen Kosten muss ich nun rechnen? Muss ich die Theorie nochmal erledigen, oder wird diese ausgelassen, da ich sie ja schon bestanden habe? Oder muss ich ALLES nochmal komplett neu machen?
Gruss
3 Antworten
Die Prüfung ist verkürzt da nur nachgewiesen werden muss das du mit einem Schaltwagen fahren kannst.
Ich glaube die Prüfgebühr liegt um die 50 Euro +/- 10 Euro
Dazu kommt noch die Vorstellung zur Prüfung von der Fahrschule. Diesen Preis macht jede Fahrschule selber liegt aber meistens so um die 120-150 Euro. Darin ist das Fahrschulauto für die Dauer der Prüfung so wie der Bürokratische Aufwand der Fahrschule.
Fahrstunden liegen so um die 30-35 Euro
Ich denke 6 Stunden sollten ausreichend sein um das fahren mit Schaltung sicher zu beherrschen
Es wird natürlich auch noch Einparken und Verkehrsbeobachtung geübt da es auch in der Prüfung verlangt wird.
Du kannst dir ja schon mal einen Schaltwagen ausleihen und auf einem Verkehrsübungsplatz üben
Es gibt einen, wie heisst das? Einen Schaltwagenführerschein? Sorry, aber ich ich...LOL
Ne, im Ernst, ich weiss es nicht. Aber du musst halt nur deinen linken Fuss und deine rechte Hand miteinander koordinieren. Das geht nach kurzer automatisch. Der Rest ist, denke ich, dasselbe.
Ja, hab ich gelesen. Wie gesagt, keine Ahnung. Aber vielleicht hilfst ja trotzdem :)
Ruf doch morgen einen Fahrlehrer an. Die geben sicher gerne eine Auskunft.
Du musst einfach nur die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen.
§ 17 FeV Praktische Prüfung
(6) Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe
1.mit Kupplungspedal oder
2.bei Fahrzeugen der Klassen A, A1 oder A2 mit Kupplungshebel
ausgestattet, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal oder bei Fahrzeugen der Klassen A, A1 oder A2 ohne Kupplungshebel zu beschränken. Dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen AM und T sowie bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, wenn der Bewerber bereits Inhaber einer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Die Beschränkung im Sinne des Satzes 1 ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist. Als Fahrzeug mit Schaltgetriebe gilt ein Fahrzeug, das
1.über ein Kupplungspedal oder
2.im Falle der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel
verfügt, welche der Fahrer jeweils beim Anfahren oder beim Anhalten des Fahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedienen muss. Die Vorschriften über die Ausbildung sind nicht anzuwenden.
Also muss ich einfach ein paar Fahrstunden nehmen, um im Umgang mit einem Schaltgetriebe sicher zu werden, und kann dann direkt die praktische Prüfung erneut ablegen?
Richtig. Wenn Du Dir das ohne Fahrstunden zutraust könntest Du auch auf diese verzichten. Über die Kosten kann ich Dir keine genaue Auskunft geben, die sind ja regional unterschiedlich. Einfach bei einer Fahrschule Deiner Wahl nachfragen...
Meine Frage bezieht sich auf die Kosten, nicht darauf wie man einen Wagen mit Schaltgetriebe fährt...