Schäden durch Drogenspürhund zahlt wer!?
Hallo!
Mich würde mal interessieren, wer denn für die durch einen Drogenspürhund entstandenen Schäden haftet?
Gibt es einen Unterschied bei der Haftung, wenn etwas gefunden wurde bzw. wenn nichts gefunden werden konnte?
Wie komme ich darauf? Ganz einfach: Habe gerade gesehen, dassdie Hunde nicht gerade sanft in die Autos hineinspringen und diese durchsuchen (sie wollen ja spielen).....wenn ich nun an mein helles Alcantara denke und die scharfen Krallen des Hundes, wird es garantiert den ein oder anderen Kratzer geben!
THX!!
6 Antworten
Wenn Schäden enstehen, am besten fotografisch dokumentieren. Eventuell den diensthabenden Vorgesetzten die Schäden schriftlich bestätigen lassen. Wird etwas gefunden, kannst Du Foto und Bestätigung gleich in die Tonne treten. Aussicht auf Schadensersatz hast Du nur, wenn nichts gefunden wird und Du nicht in irgendeiner Datei als Drogenkonsument gelistet bist. Schadensersatzansprüche werden schneller befriedigt, wenn sie durch eine anwaltliche Vertretung gestellt werden.
Sorry, die konfiszierten Drogen, die der Hund gefunden hat, bezahlt dir keiner.
Spaß beiseite, ich bezweifle, dass der Hund nennenswerten Schaden anrichtet. Desweiteren bezweifle ich, dass sie dir irgendwas zahlen werden, solange sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegt haben.
In der Drogenhund-Ausbildung wird dem Hund keine zerstörerische Tätigkeit beigebracht.
Seine Krallen fährt er nicht aus bei der Suche. Höchstens wenn er irgendwo hochklettern muss. Er wird belohnt für das Finden. Eine Sache der Nase. Er muss nichts öffnen, nichts auseinander nehmen!
Rechtlich gibt es einen Unterschied bei der Beurteilung von Fahndungsschäden.
Die Haftpflicht von Polizei oder Zoll ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Entsteht der Schaden eine unbeteiligten Drittperson, wird er vergütet. Entsteht er dem Delinquenten, dann wird er als vertretbarer Fahndungsschaden nicht angerechnet.
Jaaaa geil Hunde haben leider keinen Krallenwahlmodus. Die sind halt an der Pfote dran
Seine Krallen fährt er nicht aus bei der Suche. Höchstens wenn er irgendwo hochklettern muss.
Es geht hier nicht um eine Drogenspürkatze....
Eigentlich muß jeder Hundehalter für die in seinem Besitz befindlichen Hunde eine Haftpflichtversicherung haben , aber in dem Fall sind die Diensthundeführer ja nicht die Besitzer . Vermutlich wäre es gut ein Videotaugliches Handy für solche Fälle zu haben oder wenigstens ein Photo zu machen .
Hey,
also ein Spürhund wird nur eingesetzt, wenn es eindeutige Anzeichen dafür gibt, dass auch etwas zu finden ist, da ein Hundeeinsatz nicht gerade billig ist.
Wenn etwas zu schaden geht, musst Du dich an die zuständige Dienststelle wenden um etwas erstattet zu bekommen.
Der Drogenwert wird nicht erstattet !!
VG
So ist es.