Haftung eines Hobbyzüchters?

4 Antworten

Jein.

Hobbyzucht kann genauso als eingetragene Zucht ausgewiesen werden wie berufliche/ nebenberufliche Zucht. Der Unterschied liegt an der Anzahl der Würfe und gehaltener Zuchthunde.

Diese Hunde werden mit Papieren gezüchtet und unterliegen kontrollierten Zuchtbestimmungen. Diese beinhalten zahlreiche Gesundheitsuntersuchungen um Erbkrankheiten weitgehend auszuschließen.

Trotzdem können genetische Erkrankungen auftreten, für die ein gewissenhafter Züchter nichts kann. Z.B. haben beide Elterntiere HD A und doch kann ein Nachkomme HD C bekommen und davon beeinträchtigt sein. Es können immer Zahnfehler auftreten, die Nachkommen von der zukünftigen Zucht ausschließen. Augenfehler, Herz, Magendreher, Dysplasien usw. können nie in Gänze trotz aller Voruntersuchungen der Elterntiere ausgeschlossen werden.

Es gelten bei Abgabe von Welpen aus kontrollierter Zucht tierärztliche und vom Zuchtwart ausgewiesene Atteste. Wie sich ein Welpe nach Verkauf entwickelt, wird stets nach zwei Aspekten bei Beanstandungen bewertet. Züchter und Haltung beim Käufer.

Es ist vielmals theoretische gesetzliche 2 Jahresfrist. Wenn dem Züchter nichts nachzuweisen ist, hat man halt Pech.

Es ist ein Familienmitglied, mit dem man vielleicht gewissen Ehrgeiz verwirklichen will. Wenn das nicht klappt, ist es halt ein Liebhaberhund ohne Auszeichnungen usw.. Aber man liebt es und gibt es nicht einfach nach Monaten/ Jahren zurück.

Richtige Züchter sind die einzig angreifbaren. Vermehrer nicht. Denn wer einen Hund vom Vermehrer kauft, weiß genau worauf er sich einlässt. - Gekauft, wie gesehen, ohne Garantie.

Ich hatte einen sog. Rückläufer (an den Züchter zurückgegeben Junghund) aus renommierter Zucht gekauft. Sämtliche Atteste und Papiere lagen vor, der Junghund schien im Rudel gesund zu sein. Im neuen Heim bei mir zeigte er sich völlig unsicher, fraß nicht, erleichterte sich sehr schwer (hat unverhältnismäßig lang Notdurft angehalten). Am dritten Tag kamen Würmer in Mengen vorn und hinten raus. Der konnte nichts fressen, hatte Schmerzen durch völlige Verwurmung. Das war ein Indiz um den Züchter zur Verantwortung zu ziehen. Damit wäre ich garantiert vor Gericht durchgekommen. Wofür? Um Nerven zu lassen, die dem Hund nicht helfen. Für ein paar Wurmkuren und Aufbaufutter.... Wäre mir der Hund aufgrund der starken Verwurmung gestorben, hätte ich von der Haftung Gebrauch gemacht.

Es gibt sicher gravierende Fälle, die mit sehr hohen Tierarztkosten und geringer Lebenserwartung einhergehen und wo der Welpe den hohen Kaufpreis und mit Recht zu erwartenden Erfüllungen nicht im Ansatz nach Kauf gerecht werden. Das müssen dann Experten auf Gerichten entscheiden.

Wenn es um derart Haftung geht, ist ein Fachanwalt hilfreich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufliche sowie private Erfahrung

Ja definitiv 2 Jahre lang. Aber bitte von sowas die Finger lassen, und das züchten den eingetragen Züchtern überlassen ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrene Tierhalterin

Ich meine tatsächlich ja. Aber genau deswegen sollte man nicht Vermehren und das züchten den richtigen Züchtern überlassen welche Ahnung haben von dem was sie da tun (;


October2011  02.11.2023, 15:57

Vermehrer haften auch 2 Jahre, sofern sie als gewerbsmässig eingestuft werden.

Der Unterschied ist lediglich, dass es ohne HP schwer sein kann, nachzuweisen, wie viele Würfe/ Zuchttiere ein Vermehrer hat. Ausser, man sammelt die Verkaufsanzeigen.

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Silanor  02.11.2023, 15:58
@October2011

Das ist halt das Problem an der Sache. Daher kommen da auch viele Vermehrer mit durch.

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Ja. Wenn du Hunde vermehrst bist du für alles verantwortlich zu machen 2 Jahre lang was auf Aufzucht oder Vererbung zurückzuführen ist