Schadensersatz vom Vermieter?
Hallo, beim Unwetter vor ca. 3 Wochen ist der Keller im Haus überflutet und das Wasser stand ca. 30cm hoch. Alle Waschmaschinen, die unten standen sind dementsprechend futsch.
Es ist nicht das erste mal, dass der Keller bei Unwetter überflutet ist, da dieser überhaupt nicht abgedichtet ist und der Vermieter hat da dran nie irgendwas machen lassen, obwohl man ihn mehrmals drauf angesprochen hat, eben auch im Bezug auf die Waschmaschinen/Trockner die dort stehen.
Kann ich als Mieter Schadensersatz für meine kaputte Waschmaschine vom Vermieter verlangen? Das Unwetter ist natürlich nicht seine Schuld, aber es ist definitiv seine Schuld, dass der Keller (jetzt schon mehrmals) überflutet ist und nicht ein mal etwas dran verbessert oder abgedichtet wurde.
9 Antworten
Sicher, wenn denn den Vermieter tatsächlich ein Verschulden trifft und dies zur Not nachgewiesen werden kann.
Was steht denn im Mietvertrag zur Nutzung des Kellers. Dürfen da wirklich solche Maschinen abgestellt werden?
Und ist wirklich sicher, dass durch "Abdichten" überhaupt der Schaden hätte vermieden werden können?
Im übrigen übernimmt den Schaden deine Hausratversicherung inkl. Elementarschäden.
Ist aber andersrum auch dein grober Vorsatz, trotz des Wissens um das überall angekündigte Unwetter die Maschinen trotzdem dort stehen zu lassen. Du hast doch zudem sicher eine Hausratversicherung? Die ist für sowas da.
Ich glaube nicht, dass man dem Vermieter hier etwas vorwerfen kann.
Macht auch niemand. Versicherungen werden es einem aber immer zum Nachteil auslegen.
Europalette oder Sockel ist eigentlich auch Standard.
So einfach ist es dann vermutlich doch nicht. Einen Schadenersatz kannst Du vom Vermieter nur dann verlangen, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Wasser offensichtlich durch fehlende Kellerfenster in das Haus läuft und der Vermieter davon Kenntnis hatte.
Da würde sich aber die Frage stellen, warum Du deine Maschine dennoch in dem Raum lässt. Sichtwort: Schadenminderungspflicht....
Da es hier offensichtlich um eine fehlende Kellerabdichtung geht, stellt sich der Sachverhalt dann doch etwas anders dar, da dies technisch nicht ohne weiteres nachgerüstet werden kann. Da musst Du das halbe Haus aufschachten. Ein fahrlässiges Handeln des Vermieters und eine Regulierung durch die Vermieterhaftpflichtversicherung fällt also raus.
Mit dem Ersatz der Maschine muss sich dann eher deine Hausratversicherung beschäftigen.
Was sagt dein Mietvertrag zur Nutzung der Kellerräume? Es ist nicht selten so, dass keine Haftung bei Wassereintritt übernommen wird.
Wo stand deine Waschmaschine denn? Der Keller ist groß.
Stand die in dem dir überlassenen Kellerraum oder im Waschkeller?
Wenn die Maschine im Waschkeller stand hast du gute Chancen dass der Vermioeter dir den Schaden ersetzen muss. Es sei denn, im Mietvertrag oder in der für dich gültigen Fassung der Hausordnung steht explizit drin dass das Abstellen von Geräten im Waschkeller nicht gestattet ist oder du den Waschkeller nicht benutzen darfst.
Die Maschinen sind aber doch Hausrat, Baustein Elementar, und die bezahlen Wiederbeschaffung, also neue, abzüglich vereinbarter SB.
Warum über den Vermieter, was ja meist sowieso nichts wird, und dann auch nur den Zeitwert? Wie hoch ist der?
Sorry, aber ich wüsste Niemanden, der bei der Ankündigung eines Unwetters jedes mal die Waschmaschine aus der Waschküche holt.
Abgesehen davon: wo soll man die denn hinstellen?