Sanierungspflicht bzw Haftung durch Hausverwaltung?
Habe an der Fassade in unserem Mehrparteienhaus eine kleine offene Fläche an der Fassade, dh der Putz ist abgebröckelt. Ich erwarte mir nun von der Hausverwaltung dass das saniert wird auf Kosten der WEG. Was ist wenn die Hausverwaltung das nicht macht und in weiterer Folge zum Beispiel die Wand feucht und schimmlig wird. Haftet die Hausverwaltung dann dafür, da sie ja Kenntnis davon hatte, dass etwas zu sanieren ist?
4 Antworten
Tatsächlich kannst du unter Umständen Schadenersatz verlangen. Dieser Anspruch ist aber verschuldensabhängig. Die Unterlassen Instandhaltung muss daher vorsätzlich oder fahrlässig sein. Du musst den Außenschade ausreichend denen genüber darlegen, so dass die Nichtinstandhaltung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt. Am besten machst du das schriftlich klar und du brauchst eine Kopie und sonstiges. Sollte klar sein. Du musst dich auch um die Instandsetzung bemühen, sonst kann dich ein Mitverschulden treffen von ein paar %.
Wer bockt denn da? Die WEG oder Verwalter. Das ist auch noch relevant.
Vielleicht, meist jedoch nicht, gegen sich selbst, denn man ist ja dabei.
Ja aber nur anteilig. Also...schadloshalten sollte man sich schon.
Das stimmt, gegenüber seinen Miteigentümern, wenn die Haushaltsmittel weiterhin verweigern.
Die Fragen sind immer etwas dünn, wir müssen meist raten, finde ich nicht so gut.
OK, der Vertrag mit dem Verwalter ist ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. Daher kannst du auch selbst gegen den Typ wegen SE vorgehen.
Eine Hausverwaltung kann ohne Zustimmung der WEG nichts machen.
Falls es bei Euch einen Verwaltungsbeirat gibt, solltest Du diesen informieren. Er vertritt die Eigentümer gegenüber der Verwaltung.
Bei einer kleinen Fläche muss nicht sofort gehandelt werden. Spätestens auf der nächsten WEV sollte aber eine Sanierung beschlossen werden.
Habe an der Fassade in unserem Mehrparteienhaus eine kleine offene Fläche an der Fassade, dh der Putz ist abgebröckelt.
In welcher Art und Weise stört das (außer optisch) deine Wohnqualität?
Der Besitzer der Immobilie entscheidet wann was saniert wird, Druck können Mieter ausüben wenn nachweislich die Wohnqualität bzw. die Gesundheit der Bewohner gefährdet sind.
Als Wohnungseigentümer wendest du dich an die zuständigen Ansprechpartner.
in unserem Mehrparteienhaus
hat doch ein Verwalter eigentlich nichts rumzufummeln.
Und wenn Du ein Loch hast in Deiner Wand, wird es andere auch nichts angehen, fürchte ich.
Ist es allerdings eine WEG, gehört das Ding je denen.
Und wenn die sich einen Verwalter leisten und mit Geld für solche Fälle ausgestattet haben, wird der bestimmt reparieren lassen.
Ich kenne ET, die sind geizig, da hat der Verwalter keinen Cent frei!
Er haftet natürlich nicht, wenn dem so ist.
Ich fürchte, wie so oft, der Verwalter hat für solche Angelegenheiten von den ET keinen Cent zur Verfügung bekommen.
Und ohne Geld gibt es in meinem Bestand auch keine Reparatur, wie auch?