Welche Rechte hat man als Eigentümer, wenn die Hausverwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt?
- Hausverwaltung gibt dem Beirat Termin für die Eigentümerversammlung bekannt, jedoch versendet er keine Einladungen an die Eigentümer.
- Hausverwaltung ist mit der Abrechnung von 2018 im Verzug und vertröstet die Eigentümer immer wieder.
- Hausverwaltung sagt sie ruft zurück und macht es nicht!
- Hausverwaltung ist sehr unzuverlässig und hält keine Versprechen.
Was kann man da als Eigentümer tun? Was sollte der Beirat unternehmen?
3 Antworten
die meisten Wohnungsverwaltungen haben einen Zeitvertrag aus dem man schlecht rauskommt bevor er abgelaufen ist. Daher gibt´s oft keine Mehrheit in der Eigentümerversammlung für eine fristlose Kündigung und das Risiko eines Rechtsstreits. Daher kann man nur abwarten bis Vertragsende
Den Verwaltervertrag wegen schwerer Pflichtverletzung kündigen oder, sofern die Verwalterbestellung ohnehin bald abläuft, ihn einfach nicht mehr zur Neuwahl stellen, was häufig der einfachere Weg sein kann.
Ohne ordnungsgemäße Einladung an alle Miteigentümer ist eine Versammlung nicht durchführbar, bzw. wäre in allen Beschlußpunkten anfechtbar.
abwählen und Verwaltung kündigen. Mehrheitsbeschluss reicht da aus
was soll daran kompliziert sein? Wir hatten auch mal so einen Verwalter, diesem wird Mistrauensbruch vorgeworfen, nicht entlastet und der Beirat wird auf diesem Wege auch direkt abgewählt. Wo bitte ist da das Problem? Spätestens wenn Neuwahlen anstehen ist der weg vom Fenster
Den Verwaltervertrag wegen schwerer Pflichtverletzung kündigen oder, sofern die Verwalterbestellung ohnehin bald abläuft, ihn einfach nicht mehr zur Neuwahl stellen, was häufig der einfachere Weg sein kann.
Was manchen einfach erscheint, kann in der Praxis ganz schön haken!
Wenn das mal so einfach wäre!