Rundfunkbeitrag auch bei Gewerbe?
Hallo.
ich besitze zwei Einzelznternehmen, ganz normale Gewerbe für Kosmetik und Werbebranche. Nun, ich zahle 3 mal Rundfunkbeitrag, einmal Privat, einmal für dir Kosmetikgewerbe und das andere für Werbebranche. In allen zwei Gewerben nutze ich neinen Fernseher und kein Radio. Muss ich das trotzdem zahlen?
3 Antworten
Das ist vollkommen in Ordnung. Man zahlt rechtlich gesehen nicht für das Gewerbe, sondern für die Betriebsstätte, so wie man im privaten Bereich für die Wohnung und nicht für irgendwelche Geräte zahlt.
Allerdings war dem Gesetzgeber klar, dass in Betriebsstätten vorwiegend eher keine Nutzung von TV und Radio erfolgt, aber grundsätzlich auch dort die Möglichkeit zum Empfang besteht. Daher hat er für kleine Betriebsstätten bis zu 8 Mitarbeitern festgelegt, dass dort nur ein Drittel Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Du zahlst also im privaten Bereich für 3 Monate 55,08 Euro und für jede Betriebsstätte für den gleichen Zeitraum nur 18,36 Euro. Je nach Zahl der Mitarbeiter ist dann der Rundfunkbeitrag nach oben gestaffelt.
So wie ich es verstanden habe, musst Du zahlen. Wenn Du Dir unsicher bist, hole professionellen Rat ein.
Unis, die TVs nur als Monitor verwendet hatten, sollten massiv nachzahlen, weil es ja TV Geräte sind. Das war am Ende der GEZ-Zeit.
Heute: Rundfunkbeitrag, der durch 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice' erhoben wird.
Wohnung und zwei Büros/Ladenlokale?
Ich habe für mein Gewerbe nie eine Aufforderung bekommen, Rundfunkbeitrag zu bezahlen.