Kabelgebühr + ARD Rundfunkbeitrag?
Ich zahle beide Gebühren aber habe ich kein DVB-T und keine Fernsehen. ARD Rundfunkbeitrag ist Pflicht und Kabelgebühr liegt in meiner Mieter als nebenkosten Soll ich Kabelgebühr in diesem fall zahlen? Es ist Kabelgebühr steuerlich absetzbar?
2 Antworten
Wenn in Deinem Mietvertrag die Kabelgebühren als Nebenkosten wirksam vereinbart sind, dann musst Du diese auch bezahlen.
Steuerlich absetzbar sind diese nicht.
Das sind tatsächlich zwei verschiedene "Gebühren": Die Kabelgebühr zahlst du für die technische Heranführung der TV-Programme, den Rundfunkbeitrag zahlst du für das Programm selbst. Die Kabelgebühr bekommt dein Vermieter, der sie dann wiederum an die Kabelgesellschaft weiterreicht. Da im Mietvertrag vereinbart, musst du das zahlen.
Steuerlich absetzbar sind beide "Gebühren", aber nur wenn sie bei einem gewerblichen Betrieb oder im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit anfallen. Im privaten Bereich kannst du nichts absetzen.