Beitragsservice?
Guten Tag, habe die Tage einen Brief vom Beitragsservice erhalten, mit dem Title: Rundfunkbeitrag für Ihre Betriebsstätte. Ich habe ein Gewerbe, Haustechnik Gewerbe ja, welches ich ausführe. Dies läuft auch auf meine Privatadresse, wo ich gemeldet bin. Die normalen Gebühren von 55.08 € alle drei Monate zahlt meine Mutter seit Jahren schon. Dieses kann man über die gezahlte Beitragsnummer auch angeben und wird wohl auch kein Thema sein, aber mein genutztes Kfz muss ich wohl angeben, oder?
1 Antwort
Wenn sich die Betriebsstätte in deiner Wohnung befindet, musst du dafür dann keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn dieser für die Wohnung bereits bezahlt wird.
Für das auch gewerblich genutzte 1. Kfz muss nicht gezahlt werden, wenn bereits die Betriebsstätte beitragspflichtig ist. Da deine Betriebsstätte nicht beitragspflichtig ist - s. oben - musst du also dafür 1/3 Rundfunkbeitrag zahlen.
ja aber werden die dann von 2014 die ganzen gebühren nachfordern + Strafe?
Also eine Strafe gibt es nicht, auch keine Säumniszuschläge. Das Problem ist, welche Angabe du machen willst. Machst du falsche Angaben über das erste Zulassungsdatum des Kfz oder die Aufnahme deiner Tätigkeit, läufst du Gefahr, dass du dich wegen Betrugs strafbar machst. Wenn du dein jetziges Auto noch nicht seit 2014 hast, kannst du das spätere Zulassungsdatum nehmen. Das könnte dich vor zu hohen Nachzahlungen retten. Im Übrigen liegt die Nachzahlung für die ganze Zeit bei ca. 700 Euro.
Moin gorbi210, Jap ich bin seit 2014 selbständig im Handwerk und wohne in einer Privatwohnung bei meiner Mutter. Diese zahlt seit Jahren die GEZ Gebühren und gestern kam der Brief, das Sie mich erfasst haben... Mit den normalen Gebühren wird, denke ich, nichts passieren, da ich das angeben kann und auch vernünftig beschrieben ist das: Wenn Sie selbst oder ein Mitbewohner für die Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichten ist dieser Arbeitsort als Betriebsstätte für Sie beitragsfrei. Hier muss man die Nummer dann eingeben, von dieser bereits gezahlt wird. Beschäftige Angestellte habe ich nicht das wollen, die auch wissen. Und dann kommt das Kfz: Nutzen Sie Ihr, auf Sie zugelassenes KFZ auch für Ihre Tätigkeit. Melden Sie es ebenfalls an. Für jedes KFZ wird ein Drittelbetrag von 6,12 € berechnet. Die Regelung, dass das erste Kfz pro beitragspflichtige Betriebsstätte gilt Trift in diesem Fall nicht zu.