Bei welcher Behörde hole ich mir die Befreiung, dass ich die GEZ Gebühren nicht bezahlen kann?

3 Antworten

Bei welcher Behörde hole ich mir die Befreiung, dass ich die GEZ Gebühren nicht bezahlen kann?

Bei gar keiner, weil es bereits seit 2013 keine GEZ mehr gibt.

Ich beziehe zurzeit keine Sozialleistungen, weil ich ausbildungssuchend bin und somit auch die Möglichkeit gar nicht dazu habe.

In dem Fall brauchst du gar nicht weiter zu suchen.

Nun wurde ich aber benachrichtigt die GEZ-Gebühren bitte zu zahlen,

Nein, sondern den Rundfunkbeitrag.

da ich alleine Wohne,

Ergo besteht Beitragspflicht.

aber ich erhalte zurzeit nur Kindergeld (bin 19).

Das ist diesbezüglich irrelevant.

Ich brauche nun eine Bestätigung einer Behörde, dass ich nicht beitragspflichtig bin.

Und genau die wirst du auch bei der Beitragszentrale nicht bekommen, weil du die Anforderungen für die Befreiung nicht erfüllst. Da du keinerlei Leistungen beziehst, besteht auch kein Befreiungsgrund. Offenbar kannst du dir ein Leben selbst finanzieren, und somit auch den Rundfunkbeitrag zahlen.


Cassandra001 
Fragesteller
 30.11.2021, 13:52

Ja, dann nenne ich es halt Rundfunkbeitrag. Ich bin auf jeden Fall nicht finanziell in der Lage den Beitrag zu zahlen, wenn ich gerade mal Kindergeld kriege und Unterstützung von Familie erhalte…

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FordPrefect  30.11.2021, 13:56
@Cassandra001
Ich bin auf jeden Fall nicht finanziell in der Lage den Beitrag zu zahlen

Das mag sein, ändert aber an den Rechtsgrundlagen nichts. Der Rundfunkbeitrag gehört nunmal zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten bei der Führung eines eigenen Haushalts. Immerhin hast du Anspruch auf Unterhelt - von irgendwas musst du ja leben und die Miete zahlen. Wenn du dir das Leben in der eigenen Wohnung nicht leisten kannst, musst du zurück zu den Eltern ziehen.

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Cassandra001 
Fragesteller
 30.11.2021, 14:02
@FordPrefect

Hmmm okay danke für deine Antwort, wenn ich nicht drum rum komme muss ich den kack halt bezahlen, obwohl ich es auch nicht mal nutze:/

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Da du derzeit keine staatlichen Sozialleistungen beziehst, die allein dich zu einer Befreiung berechtigen würden, hast du keinen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Solltest Du nachdem du eine Ausbildungsstelle gefunden hast, zusätzlich zu deiner Vergütung noch Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld vom Staat bekommen, so kannst du mit der entsprechenden Bestätigung einen Antrag auf Befreiung stellen.

Die einzige Möglichkeit, die ich im Moment sehe, wäre ein Antrag auf Befreiung aus besonderen Härtegründen nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, mit dem Argument und entsprechenden Nachweisen (z. B. Kontoauszug), dass du mit deinem Einkommen deutlich unter dem Sozialhilferegelsatz liegst. Ob das klappt, kann ich dir aber nicht versprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Cassandra001 
Fragesteller
 30.11.2021, 13:39

Das Ding ist, ich beziehe aber keine der angegebenen sozialen Gründe und kann somit auch das Formular nicht ausfüllen oder habe ich da etwas übersehen?

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