Rundfunkbeiträge zahlen?

3 Antworten

Der Rundfunkbeitrag wird nicht für eine Person fällig, sondern für eine Wohnung. Wenn du also im fraglichen Zeitraum eine Wohnung hattest, dann musst du auch dafür bezahlen. Erspart bleibt dir die Zahlung nur, wenn du dich bei deinem Bekannten offiziell angemeldet hattest, ohne deine alte Wohnung noch als Zweitwohnsitz zu behalten.


Meisterwerk146 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 21:12

Die alte Wohnung war längst gekündigt. Bei der Person war ich wie gesagt offiziell ( war gemeldet beim Einwohnermeldeamt )

wie soll ich das am besten jetzt regeln?

Angeben das Sie bei dieser Person gewohnt haben und keine eigene Wohnung hatte.

Idealerweise die Beitragsnummer der Person auch angeben.

Woher ich das weiß:Recherche

Melde dem Rundfunk welche Person mit welcher Beitragsnummer in dem Zeitraum die Gebühr entrichtet hat.


Ploedder  22.09.2024, 21:16

Übrigens hilft auch das nicht immer, weil die Wohnungs- und Strassenverzeichnisse für meine Wohngegend totaler Blödsinn sind und nicht einmal mein Strassenname in den Systemen der GEZ richtig eingetragen werden kann, seit 62 Jahren!

Altersweise  22.09.2024, 21:12

Für welche Wohnung?

Isuzu189  22.09.2024, 21:12
@Altersweise
In der Zeit von Juni bis August hab ich aber bei jemandem gewohnt 

Für Straßen zahlt man naturgemäß keinen Rundfunkbeitrag

Meisterwerk146 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 21:13
@Altersweise

Wie für welche Wohnung ? Natürlich bei der ich gewohnt habe ( ja war gemeldet beim Einwohnermeldeamt mit dieser Adresse )