Rundfunkbeiträge zahlen?
Hallo
ich hab wieder ein Brief von Rundfunk Beitragsservice bekommen das ich von Juni bis August eine Summe zu zahlen hätte.
In der Zeit von Juni bis August hab ich aber bei jemandem gewohnt der schon dafür bezahlt dann ist man ja nicht mehr verpflichtet dafür zu zahlen.
wie soll ich das am besten jetzt regeln? Hab ja auch Beweise das ich bei dieser Person offiziell gewohnt habe und die Person zahlt schon die Beiträge.
3 Antworten
Der Rundfunkbeitrag wird nicht für eine Person fällig, sondern für eine Wohnung. Wenn du also im fraglichen Zeitraum eine Wohnung hattest, dann musst du auch dafür bezahlen. Erspart bleibt dir die Zahlung nur, wenn du dich bei deinem Bekannten offiziell angemeldet hattest, ohne deine alte Wohnung noch als Zweitwohnsitz zu behalten.
Die alte Wohnung war längst gekündigt. Bei der Person war ich wie gesagt offiziell ( war gemeldet beim Einwohnermeldeamt )
wie soll ich das am besten jetzt regeln?
Angeben das Sie bei dieser Person gewohnt haben und keine eigene Wohnung hatte.
Idealerweise die Beitragsnummer der Person auch angeben.
Melde dem Rundfunk welche Person mit welcher Beitragsnummer in dem Zeitraum die Gebühr entrichtet hat.
Übrigens hilft auch das nicht immer, weil die Wohnungs- und Strassenverzeichnisse für meine Wohngegend totaler Blödsinn sind und nicht einmal mein Strassenname in den Systemen der GEZ richtig eingetragen werden kann, seit 62 Jahren!
In der Zeit von Juni bis August hab ich aber bei jemandem gewohnt
Für Straßen zahlt man naturgemäß keinen Rundfunkbeitrag
Wie für welche Wohnung ? Natürlich bei der ich gewohnt habe ( ja war gemeldet beim Einwohnermeldeamt mit dieser Adresse )
Für welche Wohnung?