Rufbereitschaft-Arbeitszeit?
Wie sieht es von der rechtlichen Seite aus:
Als Pflegedienstleitung, wird es erwartet dass man nach seinen regulären Arbeitszeiten (8-16:30 Büroarbeit) noch erreichbar ist. Mit der Aussage ( als pdl hat man die Verantwortung zu tragen und für die MItarbeiter erreichbar zu sein, das ist aber keine Rufbereitschaft = keine arbeitszeit)
Bitte um Hilfe im Bezug auf Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz. Danke im voraus
2 Antworten
"Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Nur die während der Rufbereitschaft für abgerufene Arbeit erbrachte Zeit zählt als Arbeitszeit. Bereitschaftsdienst wird ebenso wie Rufbereitschaft immer zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet."
https://www.google.com/search?q=Rufbereitschaft-Arbeitszeit
Bitte um Hilfe im Bezug auf Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz.
Gibt es vielleicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht :)
Irgendjemand von der Pflegedienstleitung sollte in der Tat erreichbar sein. Als zu Pflegender oder als Angehöriger würe ich das erwarten.
Da man in einer Führungsposition in der Regel auch höher vergütet ist, gehört die Rufbereitschaft für mich zum Job.
Also kein Grund zum Jammern.
Hallo,
ist eine Rufbereitschaft vertraglich vereinbart, dann siehe Antwort von DasOrakel. Ist keine Rufbereitschaft vereinbart (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag,...), dann würde ich sagen, darf es dir egal sein, was man von dir erwartet.
LG, Chris
Hallo
Es geht mehr darum- Die Erwartung besteht, dass Pflegedienstleitung immer zu erreichbar sei, ohne es zu entlohnen.
Dh. Mann soll erreichbar sein rum um die Uhr, es ist aber offiziell keine rufbereitschaft (keine arbeitszeit, keine bezahlung) mit der Begründung, dass man als PDL die Verantwortung zu tragen hat.