Rotlichtverstöße bei Ampeln mit nur zwei Farben?
Gelten die gleichen Regeln bei Rotlichtverstößen bei Ampeln die nur Rot und Grün haben?
Ich finde es da manchmal recht schwierig, einen solchen Verstoß zu vermeiden. Klar, die ist schon länger grün, dann kann man natürlich im Schritttempo dran fahren, um nur ja auch bremsen zu können.... Wenn man das nicht tut, springt die ohne Vorwarnung auf Rot, wenn du noch einen Meter davor bist und dann kannst du eigentlich nicht mehr bremsen....
Wie kann man das vermeiden, ohne immer prophylaktisch schon mal komplett runterzubremsen, bis man eigentlich schon fast steht?
Das Gelb an Ampeln ist ja genau dafür da, sowas zu vermeiden und eben vorzuwarnen, aber bei den Ampeln die nur Rot und Grün haben, sieht man es gar nicht vorher. Die blinken auch nicht am Ende ein wenig, oder so...
4 Antworten
Der Bußgeldkatalog macht da keinen Unterschied, aber in der Praxis dürfte eine Ahndung wohl nur rechtmäßig sein, wenn der Radfahrer noch gefahrlos hätte anhalten können. In der Praxis wird Radfahrern da also ein gewisser Spielraum einzuräumen sein. Eine Beurteilung müsste einzelfallabhängig erfolgen.
§ 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO lässt so eine Kombination ausdrücklich zu:
Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild "Fußgänger" oder "Radverkehr" angezeigt. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein.
Naja, Schrittgeschwindigkeit vielleicht nicht unbedingt. Aber rasend sollte man auf so eine Ampel auch nicht gerade zufahren. Eben aufmerksam und mit angemessener Geschwindigkeit, wobei "angemessen" natürlich Auslegungssache ist.
Bei allem über Schrittgeschwindigkeit kannst du nicht mehr stehen bleiben, wenn es einen Meter vor dir umspringt...
In der Praxis wird Radfahrern da also ein gewisser Spielraum einzuräumen sein.
Ein oder auch zwei Meter vorher wird sicherlich nicht zu einer Ahndung führen.
Hallo,
bei Abbiegeampeln kann dann das schon mal ein Problem geben.
Wenn da wieder mal ein "Spezialist"
die Schaltfasen nicht richtig berechnet hat.
Ansonsten stehen diese schlauen Ampeln, eh nur da,
wo meistens Schrittgeschwindigkeit erwünscht ist.
Also an besonderen Ausfahrten oder Auffahrten.
Bei Fähren, Parkhäusern, Schranken, verkehrsberuhigten Zonen, Ausfahrten für Einsatzfahrzeuge etc...
Da hat man immer so 3 Sekunden Zeit, ehe es geahndet wird...
Es sei denn, die Gemeinde braucht unbedingt Geld.
Dann kommt man aber oft mit einer Verwarnung davon.
Hansi
Bei uns stehen solche Ampeln halt für Fahrradfahrer am Hohen Wall rum, was eine Hauptverkehrsader um die Innenstadt ist ...
So etwas kenne ich eigentlich nur von Fußgängerampeln oder ggf. noch für Rechtsabbieger mit dem grünen Pfeil.
Da gilt dann aber nur, dass bei Grün für Fußänger im Querungsbetritt noch bis zur anderen Straßenseite oder einer Mittelinsel noch weitergegangen werden darf, wenn man sich bereits im Querungsbereich befand.
Bei uns sind einige Fahrradampeln halt so. ...
Aber auch mit dem Fahrrad, kannst du, wenn du nicht vorher prophylaktisch schon mal komplett runterbremst, dann im Zweifel nicht mehr rechtzeitig bremsen ...
Werde ich jetzt gezwungen bei jeder dieser Ampeln schon mal prophylaktisch von 20 auf 5km/h runterbremsen, um im Falle des Falles noch bremsen zu können...
haben wir hier auch, sind aber Fußgängerampeln.
wenn da Personen stehen, muss man halt Bremsbereit sein. es kann jeden Moment umschalten
Bei uns sind halt mache Fahrradampeln so - und die schalten auch ohne wartenden Verkehr, soweit ich sehe, eben halt mal um.
Ich bin ja nun schon ein recht langsamer Fahrradfahrer, aber ich selbst ich fahre im Durchschnitt mit 15-22km/h. Dann habe ich, selbst ohne Reaktionszeit einen Bremsweg von 2-3m bei einer Vollbremsung. Mit Reaktionszeit noch mal länger. Jetzt mal ganz ehrlich, bin ich gezwungen immer prophylaktisch bei diesen Ampeln vorher auf 5 km/h runterzubremsen, nur weil es sein könnte, dass sie ohne Vorwarnung von Grün auf Rot springt, wenn ich einen Meter davor bin?
Wie sind da die Regeln?
Ich finde es halt deswegen super schwierig, weil es im Prinzip ja eigentlich dazu zwingt, als Radfahrer Schrittgeschwindigkeit zu fahren.