Roller Bremshebel abgebrochen strafe?
Hallo,
Bei meiner Schwägerin ist am Roller die Kugel vom Linken Bremshebel abgebrochen. Heute wurde sie von der Polizei angehalten und mit 120€ zur Kasse gebeten. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass dieser "Defekt" am Roller 120€ Strafe geben soll.
Die Bremse kann man trotzdem noch super bedienen und stellt in meinen Augen keine Gefahr dar.
Ich habe viel im Interner gesucht allerdings nichts ausschlaggebendes gefunden. Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.
Mfg
3 Antworten
Salue
Vermutlich wurde das Gesetz des Verbotes von gefährlichen Fahrzeugteilen angewendet. Die Kugel aussen an den Hebeln ist nämlich da, um bei einer Kollision Verletzung durch scharfe Kanten bei Fussgängern oder Zweiradfahrern zu vermeiden.
Damit hat sie die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmern gefährdet.
Damit war der Roller nicht mehr verkehrstauglich.
Tellensohn
so sehe ich das auch.
zudem ist so ein hebel aus alu, und wenn der so einen schlag abbekommen hat, dass die kugel am ende abbricht, weisst du auch nicht, was sonst noch für risse im gefüge sind, die du nicht siehst.
stell dir einfach vor, der bricht, während sie verzweifelt eine vollbremsung macht...
Natürlich kanns Du die EU-Gesetzgebung, sie umfasst alleine mehrere Duzend Seiten was die Gestaltung eines Rückspiegels betrifft, heraussuchen. Aber eigentlich musst Du gar nicht so weit suchen. Die Vernunft sagt ja aus, dass die Gesetzgebung eines Landes die Freitheit eines Menschen soweit schützt, als sie nicht die Freiheit und das Recht auf Unversehrtheit anderer Menschen einschränkt.
Tellensohn
Ich verstehe. Du hast dir eine "Lex Tellensohn" ausgedacht.
Und was Rückspiegel mit Bremshebel zu tun haben soll, weiß wohl nur ein Schweizer Eidgenosse...
Ich wollte Dir nur als Bespiel aufzeigen, wie weit die Gesetzgebung geht. Aber studiere doch mal selber die EU-Gesetzgebung. Glaube mir, sie umfasst nicht nur die Rückspiegel. Tellensohn
Interpretationssache. Die Bremse ist eindeutig "fehlerhaft", wenn auch nicht in der Funktion. Sie könnte rein theoretisch bei einem hektischen Bremsversuch abrutschen. Statt einer Ermahnung gleich 120€ finde ich allerdings überzogen. Ich hätte sie in eine Werkstatt geschickt, um den Mangel abzustellen, um dann den Roller bei der Polizei abnehmen zu lassen. Jetzt fehlen ihr 120€ um den Mangel abzustellen...
Wow, 120 Euro ist happig. Hier würde mich die Begründung interessieren. Ich finde die Summe nämlich nicht im Bußgeldkatalog. Bußgeld 330606 beträgt 90 Euro: unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug - die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
Könntest du bitte konkret werden? Welcher Paragraph in welchem Gesetzesbuch?