Roller nicht gedrosselt fahren,welche strafe?
Hey Leute ich habe vor 1 Monat einen Roller bekommen da ich die Mofa Prüfung bestanden habe. Der Roller fährt aktuell ca 60km/h und als er gedrosselt wurde halt standardmäßige 25 km/h. Ich wollte fragen was passiert wenn ich mit dem Roller 60 km/h fahre und ich von der Polizei angehalten werde,also was ich für Konsequenzen von mit tragen muss. Ich hätte eigentlich auch kein Problem 25 km/h zu fahren doch mein Schulweg ist so land das ich 30min fahren muss und mit dem Bus brauche ich ca 40min. Danke schon mal für die antworten und Entschuldigung für das unnütze schreiben.
2 Antworten
Wenn du mit dem Roller 60 km/h fährst und damit erwischt wirst, bist du dran wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich deine Prüfbescheinigung nur auf Mofas bis 25 km/h erstreckt. Das wird verflucht teuer, da es ein Strafverfahren nach sich zieht.
Welche Schwierigkeiten dir das später dann beim Führerschein machen kann, das kannst du ja dann in zwei Jahren erfragen.
Auf jeden Fall gibt es eine anzeige wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (Führerschein), Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz und nicht gültiger Betriebserlaubnis (durch technische Veränderung). Da kommt schnell ein dreistellige Summe an Strafen und Umbaukosten usw. Zusammen. Lass es lieber sein.
Lieber nicht, sonst kommt ein Zitat von einer Contentmill wie Bu**geldkatalog.org und man muss auch noch erklären, warum das wiedermal falsch ist ;)
Auf eine Beweisführung verzichte ich. Ich hab das schon oft genug gelesen und gehört und gebe hiermit mein Wissen weiter. Wer mir das nicht glaubt, soll das selber recherchieren.
...sprach der Kfz-Meister, der seit 30 Jahren bei kaltem Motor das Öl wechselt.
Es wäre toll, wenn du dein Wissen weitergeben würdest. Stattdessen gibst du leider nur deine Vermutungen weiter. Wenn du die Gesetze bereits so oft gelesen hast, kannst du sie doch kurz benennen. Oder zumindest den Wink mit dem Zaunpfahl zur Kenntnis nehmen und den Wortlaut von §6 PflVG lesen, was ca 15 Sekunden deiner Zeit in Anspruch nehmen und im Idealfall jegliche Diskussionen überflüssig machen würde. Im weniger idealen Fall gibt es dann noch kurz die übliche Diskussion über den Unterschied zwischen versichertem Fahrzeug und versichertem Wagnis, falls behauptet werden sollte, dass das in §6 PflVG genannte Konstrukt durch Zauberei nicht mehr existieren würde.
Ein solcher Straftatbestand existiert nicht. Zitiere bitte den genauen Wortlaut von §6 PflVG. Wenn danach noch Fragen offen sein sollten, kann man erläutern, warum auch der dortige Tatbestand im vorliegenden Fall nicht in Frage kommt.
Woraus schließt du, dass es hier um Erwachsenenstrafrecht geht?