Rohrreinigung Eigentümergemeinschaft - Wer trägt die Kosten?

3 Antworten

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Also aus der Hüfte geschossen und nach "gesundem Menschenverstand" würde ich sagen:

Wenn die Verstopfung auf ein bauliches Problem zurückzuführen ist (Abwasserrohr unzweckmäßig verlegt, korrodiert, Kanalanschluß beschädigt, Wurzeleinwuchs..) dann ist das ein Fall für die Eigentümergemeinschaft.

Wenn die Verstopfung auf Fehlverhalten des einzelnen Eigentümers zurückzuführen ist (Abwasserrohr selbst unfachmännisch modifiziert, Fremdkörper/-Stoffe runtergespült, die dort nicht hingehören, heißes geschmolzenes Bratfett runtergespült, das beim Abkühlen gerinnt, Urinstein bei Einbau eines Pissoirs,...), dann ist auch der Eingetümer für deren Beseitigung haftbar.


bielz54 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 22:17

Es geht mehr in Richtung wo genau das Problem sitzt. Salopp gesagt, ist es noch in der Küche oder schon im Fallrohr.

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bielz54 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 00:15
@Likatier

Nein, so klar ist es der Rechnung nicht zu entnehmen. Der Eigentümer sagt "Gemeinschaftseigentum".
Dieser Satz aus dem verlinkten Artikel ist interessant:
In aller Regel lässt sich der konkrete “Verstopfungsbereich” mit dem bloßen Auge allerdings nicht feststellen.
So wird es wohl sein. Es ist eine DG-Wohnung, also von "oben" kann das nicht gekommen sein.

Ich danke vielmals.

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Likatier  01.08.2024, 00:20
@bielz54

Nun ja, bei einer Kamerainspektion mit einem Endoskop (heute keine große Sache mehr, hat i. d. R. jede Reinigungsfirma) hätte man das wahrscheinlich schon feststellen können. Aber vielleicht hatte der Auftraggeber kein Interesse dran? ;-)
Gerne!

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bielz54 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 22:14
@Likatier

Die Rechnung liegt dem Verwalter vor. Gestern war Belegprüfung. So genau habe ich sie mir nicht angesehen, weil ich nicht wusste, auf was zu achten ist.

Hast mir sehr geholfen, wird dann schon seine Richtigkeit haben. Vielen Dank.

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Likatier  02.08.2024, 11:27
@bielz54

Freut mich, wenn ich helfen konnte. Gerne!
Und danke für den ⭐️!

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Wenn es um Abwasserrohre in der Wohnung geht, die die Wohnung entwässern, dann ist der jeweilige Eigentümer für Reparaturen zuständig. So etwas hatten wir auch und ich habe zur Beseitigung der Verstopfung ein Rohrreinigungsunternehmen beauftragt und selbst bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Innerhalb der Wohnung Sache des Wohnungseigentümers und Außerhalb Angelegenheit der WEG bzw. des Verursachers.