Absichtlich bestimmt nicht, aber es kann einem ja mal was aus der Hand oder der Tasche rutschen (Kleingeld, Schlüssel, Bonbon).

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Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

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Wenn das Geld dem Kind voll zur Verfügung steht (geschenkt wurde), ist das erlaubt. Geld nur geliehen: dann nicht erlaubt.

Ich hatte mich selbst mal danach erkundigt, weil meine Schwestern ihre Freibeträge auch nicht ausnutzen.

Geldwäsche würde ich das aber nicht nennen, Steuerhinterziehung.

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Ich bin mit dem Spruch "Hintern versohlen" aufgewachsen. Ich sehe da nichts Schlimmes drin, ist doch nicht wörtlich gemeint.

Ihr seid alle zu empfindlich geworden, wenn es vom Aussprüche Vorgesetzter oder Lehrer geht.

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Findest du die Frage nicht selbst etwas blöd? 400 € zum Feiern, da muss manch alleinerziehende Mutter den ganzen Monat mit auskommen. Schränk dich dann halt mal etwas ein. Wird einen Monat schon gehen.

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Hast Du wenigstens heute den Kollegen und dem Chef gesagt, dass Du krank bist oder hat man es dir angesehen (Triefnase)? Ich hätte vorgewarnt, mir geht es nicht gut, wenn es nicht besser wird, gehe ich morgen zum Arzt.

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Hört sich so an, als würdest Du die Erziehung Deines Kinder komplett den Kita-Mitarbeitern überlassen. Dafür sind die nicht da. Das Elternhaus muss auch seinen Teil beitragen. Ist es normal, dass Dreijährige noch nicht richtig sprechen können? Da musst du unbedingt was tun, es sei denn, das Kind ist nicht ganz gesund.

Schieb bitte nicht den Erzieherinnen und Erziehern die Schuld in die Schuhe. Die müssen sich um ALLE Kinder kümmern, nicht nur um Deins. Gib ihm mehr Mutterliebe und Nestwärme.

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Sag ihm klipp und klar, dass Du das nicht möchtest und kein Interesse hast. Vielleicht auch, das weiß ich aber nicht, dass Du nicht auf Männer stehst.

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Ich habe noch nie gehört, dass man für eine "Einbauküche" in einer Wohnung monatlich zahlen muss. Die Küche sollte im Mietpreis enthalten sein.

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Wie stellst Du Dir das denn vor? Soll der Vermieter für die "verschobene Zeit" auf den Kosten sitzen bleiben? Ein solches Vorgehen oder solche Gedanken sind mit ein Grund dafür, dass so wenig Wohnungen gebaut werden und damit die Mietpreise immer schneller steigen.

Du hast den Zuschlag für die Wohnung bekommen, anderen wurde deswegen eine Absage erteilt.

Nein, kann man nicht einfach so "nach hinten verschieben".

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Der aktuelle Steuerfreibetrag ist 12.096 € pro Jahr. Erst wenn Du mehr verdienst, müssen Steuern bezahlt werden.

siola55 hat aber alles gut erklärt.

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Wenn deine Kündigungsfrist 2 Wochen zum Ende der Probezeit ist, dann kannst du das machen. Probezeit ist doch dafür da, dass beide Seiten feststellen können, ob man miteinander auskommt.

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Ja, das darf er bei z.B. Auftragsmangel.
Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn das mit diesem abgesprochen ist, ist das ok.

Und 10 Stunden sind doch ehrlich gesagt nicht viel.

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Da müssen sich die beiden Erben einigen. Entweder man behält das Haus, vermietet es und teilt alles 50:50 wie Du schon schreibst.

Das gleiche gilt bei einem Verkauf, auch 50:50.

Schwieriger wird es, wenn einer drin wohnt. Der müsste dann Miete an den Bruder oder die Schwester zahlen. Und bestenfalls auszahlen. Das geht aber meistens nicht.

Ich habe so einen Fall in der Verwandtschaft, 3 Schwestern und die Mutter hat Wohnrecht. Eine wohnt mit ihrer Mutter im Haus. Rest ist vermietet (2 Wohnungen). Äußerst kompliziert. Da wird ohne anwaltliche Beratung nichts gehen. Oder Ihr seid so dicke miteinander, dass Ihr euch so einigt.

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Kommt auf die schwere und die Konsequenzen aus den Fehlern an. Auch ist es ein Unterschied, ob Du verschiedene / unterschiedliche Fehler gemacht hast, oder immer wieder den gleichen. Bei mehrmals den gleichen Fehler, sehe ich schwarz. Immer wieder was anderes ist ok, wenn es nichts so Schwerwiegendes ist (Maschine kaputt, teure Ware versaut u.ä.).

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Indem die Besserverdienenden mehr bezahlen. Aber dass Gering- und Mittelverdiener keine Steuern zahlen müssen, stimmt nicht. 15.000 € durch 12 Monate sind 1.250 €, bei 2 Personen 2.500 €/Monat. Das ist nicht gerade viel.

Ein Kind kostet pro Jahr - je nach Alter und Quelle - 14.000 €, also mehr als der Freibetrag beträgt. Wird also nicht von dem von Frau Weidel genannten Betrag gedeckt.

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