Resturlaub ausgezahlt bekommen beziehe aber Arbeitslosengeld?
Guten Tag,
mich beziehe aktuell Arbeitslosengeld 1 und bekommen von meinem Ex-Chef meinen restlichen Urlaub ausgezahlt.
Steht dieser mir denn zu Bzw. Kann ich dieses Geld sorgenfrei behalten ohne Angst zu haben das dass Arbeitsamt im Nachhinein die Hand auf hält da mit jeder Abrechnung ja ein Brief ans Finanzamt geht.
hoffe die Frage ist verständlich genug...
4 Antworten
Steht dieser mir denn zu Bzw. Kann ich dieses Geld sorgenfrei behalten ohne Angst zu haben das dass Arbeitsamt im Nachhinein die Hand auf hält
Selbstverständlich nicht - und auch wenn viele das als ungerecht empfinden, so ist es doch logisch und gerecht.
Wenn Du jetzt noch Urlaubsabgeltung für nicht mehr genommenen Urlaub erhältst, ist das Geld an die Agentur für Arbeit abzutreten bzw. wird - da Du bereits Arbeitslosengeld 1 erhältst - mit Deinem Arbeitslosengeld verrechnet; darüber solltest Du in Deinem Bescheid zum Arbeitslosengeld eigentlich auch informiert worden sein.
Hättest Du die Urlaubsabgeltung schon vor dem Bezug von Arbeitslosengeld erhalten, hätte sich dieser Bezug um die Dauer des abgegoltenen Urlaubs verschoben (die Anspruchsdauer wäre - anders als bei einer Sperre - also nicht verkürzt worden); Du hättest dann sozusagen bezahlten Urlaub erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gehabt.
Und das ist auch richtig und logisch so, denn anderenfalls würdest Du doppelt Geld erhalten: Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld, und wärst damit finanziell besser gestellt worden als Arbeitnehmer, die ihren Urlaub nicht ausgezahlt bekommen, sondern bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch genommen hätten.
Wenn man eine Urlaubsabgeltung bekommt, dann verschiebt sich der ALG - 1 Anspruch um diese ausgezahlten Tage, es könnte und würde dann sicher zu einer Rückforderung kommen, wenn das zu Beginn des ALG - 1 Bezugs nicht schon berücksichtigt wurde.
Einfach einmal im ALG - 1 Bescheid nachsehen, ob diese schon berücksichtigt sind.
In der Verdienstbescheinigung, die dein Arbeitgeber für das Arbeitsamt ausfüllen muss, trägt er das ein.
Somit verschiebt sich der Beginn deiner Arbeitslosengeldzahlung um diese Tage.
Ja. Aber vom Chef kriegst du 100 % und vom Arbeitsamt nur 60 % deines bisherigen Lohns. Das ist doch besser.
Ich weiß aber nicht, ob der Arbeitgeber das nach so langer Zeit noch melden wird oder ob er bereits zu Beginn deiner Arbeitslosigkeit das wusste und auch so gemeldet hatte.
Es ist alles geklärt es geht nur drum ob das Arbeitsamt Geld davon haben möchte.
Davon nicht; schau in deinen Bescheid, ab wann du Arbeitslosengeld-Anspruch hattest.
Vielleicht sind die Urlaubstage darin schon abgezogen und du hast nicht sofort nach Beendigung deiner Tätigkeit Anspruch auf ALG 1 erhalten.
es geht nur drum ob das Arbeitsamt Geld davon haben möchte
Selbstverständlich - und auch wenn viele das als ungerecht empfinden, so ist es doch logisch und gerecht.
Wenn Du jetzt noch Urlaubsabgeltung erhältst, ist das Geld an die Agentur für Arbeit abzutreten bzw. wird - da Du bereits Arbeitslosengeld 1 erhältst - mit Deinem Arbeitslosengeld verrechnet.
Hättest Du die Urlaubsabgeltung schon vor dem Bezug von Arbeitslosengeld erhalten, hätte sich dieser Bezug um die Dauer des abgegoltenen Urlaubs verschoben; Du hättest dann sozusagen bezahlten Urlaub erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gehabt.
Und das ist auch richtig und logisch so, denn anderenfalls würdest Du doppelt Geld erhalten: Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld, und wärst damit finanziell besser gestellt worden als Arbeitnehmer, die ihren Urlaub nicht ausgezahlt bekommen, sondern bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch genommen hätten.
Jedes Geld musst du beim Arbeitsamt angeben.
Sonst wird dir was gestrichen.
Das ist - beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 - falsch und betrifft nur Gelder, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.
Wenn der Fragesteller also jetzt noch eine Urlaubsauszahlung/-abgeltung erhält, muss die selbstverständlich mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden, ebenso wie Entgelt über der Freibetragsgrenze aus einem Nebenjob während des Bezugs von Arbeitslosengeld.
Sonstige Geldzuwendungen (Gewinne, Zinsen, Mieteinkünfte usw.) werden nicht angerechnet.
Das ist mir bewusst es geht drum wenn ich das Geld angebe ist es bedenkenlos in meinem Besitz oder machen die, die Hand auf und wollen etwas davon haben
Nein, dir wird nur was von deinem Arbeitslosengeldbezug abgezogen.
Sprich du bekommst weniger Geld Vom A-Amt.
Ich gehe davon aus, daß du es behalten kannst, weil es dir doch noch vor der Arbeitslosigkeit zugestanden hätte, aber frag einfach sicherheitshalber nochmal nach.
daß du es behalten kannst
Selbstverständlich nicht - siehe zur Erklärung meine eigene Antwort!
Ich bin Aber nun schon 4 Monate arbeitslos und das Geld bekomme ich erst zur nächsten Abrechnung also das sind noch 10 Urlaubstage die mir ausgezahlt werden.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe werden wir diese 10 Tage von meinem arbeitslosen Geld was ich pro Tag bekomme abgezogen