Rentenrückzahlung bei tod?
Muss die Rente zurückbezahlt werden in dem monat wo der rentner verstirbt
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Wenn es eine Witwe gibt, bekommt diese auf Antrag noch 3 weitere Monate die volle Rente. Danach Witwenrente.
Da Rente erst am Ende des Monats gezahlt wird, kommt am Ende des Todesmonats ebenfalls noch die Rente.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerSchopenhauer/1444748378_nmmslarge.jpg?v=1444748378000)
Beginn der Altersrente ab 2004 = nachschüssige Rente
Die Rente endet mit Ende des Monats, in dem der Berechtigte verstorben ist - daher braucht nichts zurückgezahlt werden.
Beginn der Altersrente vor 2004 = vorschüssige Rente
Bei vorschüssigen Renten (Zufluß am Ende eines Monats für den Folgemonat), müsste sie zurückgezahlt werden (bzw. sie wird automatisch zurückgebucht) -
Beispiel:
verstorben am 25.11. - Zahlung Rente für Dezember am 30.11. --> Rückbuchung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn die Person am 1. Tag des Monats noch lebt, steht sie den Erben für diesen Monat zu.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Nein, die Rente ist am 1. ten des Monats fällig. Stirbt der Rentner am 1., dann behält er (seine Erben) die Rente für den Monat dennoch.