Schimmel nach Wasserschaden - muss Vermieter Wand vollständig oder nur Schadstelle streichen??
Nach einem Wasserschaden und etwas Schimmel an einer Tapete wurde diese zur Hälfte entfernt und erneuert.
Muss der Vermieter nun nur die Schadstelle oder den ganzen Raum streichen?
Nur diese Schadstelle würde extrem auffallen da Rest des Raumes paar Jahre alte Farbe drauf hat.
6 Antworten
Schadensbeseitigung ist Ausbessern der schadhaften Stelle. Nach Austausch der Tapete, muss die neue auch gestrichen werden, nicht aber die ganze Wand. Das könnte man im speziellen Fall nur dann verlangen, wenn eine Wand erst kürzlich schön weiß gestrichen worden wäre und jetzt wird die neue Tapete mit einer Farbe gestrichen, die nicht genauso weiß ist, wie der bisherige Anstrich, also eine deutlich erkennbare Abweichung dadurch entstehen würde.
Da die Abweichung aber von jahrelang nicht gestrichen kommt, ist es nun an der Zeit, dass zumindest diese Wand entsprechend der vermutlich gültigen Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen vom Mieter gestrichen wird.
Die betroffene Wand wäre vermieterseitig wieder herzurichten, nicht alle anderen Wände und die Decke.
Nun kommt es auch drauf an, was mietvertraglich vereinbart ist. Insofern nicht der Mieter verpflichtet wäre, bei Bedarf / Erfordernis auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen, könnte der Vermieter für diese zuständig sein, und das für die ganze Wohnung. Er ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (BGB).
Schwer zu sagen...
Ich schätze, hier würde auch jeder Richter anders urteilen. Zumindest mal eine komplette Wand sollte neu gestrichen werden; natürlich vom Vermieter. Ob man nun Anspruch auf streichend es ganzen Zimmers hat, ist sehr fraglich. Ich meine, auch nur mit einer gestrichenen Wand verliert die Mietsache ja nicht ihre Eigenschaft.
auch eine ausgebesserte Wand führt nicht dazu, dass die Mietsache nicht mehr genutzt werden kann
Hölzchen auf Stöckchen ... erst die Wand und dann das ganze Zimmer ... ;-)
Ich habe mit Schimmel und Vermietern so meine Erfahrungen. Endet meist beim Anwalt und unter dem Strich kommt außer Kosten und Lauferei nichts dabei raus. Vermieter führen immer wieder Gründe an um sich raus zu winden möglichst nichts zu bezahlen.
Liegt wahrscheinlich daran, das die Vermieter jedes Loch vermieten und selbst bei ihrem Heim für eine bessere Instandhaltung sorgen!
Das mag Im Einzelfall so sein, aber allgemein d eh da eher andere Ursachen …
da ist Unkenntnis gepaart mit Desinteresse und Gleichgültigkeit wohl eher der Grund für sowas, erschwerend wird erstaunlicherweise meistens nach mietminderung und seltener nach konstruktiven Lösungsvorschlägen für das eigentliche Schimmel-Problem gefragt…
und jetzt erzähl mir nicht das das nicht am Mieter liegt…
ich hatte bis jetzt Glück und hatte solche Fälle noch nicht, meine Eltern hingegen schon!
15 Jahre war eine Wohnung vermietet, nie gab es Probleme … dann gab es einen mieterwechsel und Nach drei Monaten schimmelte es angeblich .. und Miete wurde dann auch nicht mehr gezahlt
das zog sich dann 1,5 Jahre - und ebensolang gab es nur alle paar Wochen ne Abschlag Zahlung- bis der Typ endlich raus war
seltssmerweise schimmelte dann da auch nichts mehr
Nur diese Schadstelle würde extrem auffallen da Rest des Raumes paar Jahre alte Farbe drauf hat.
Was sieht Ihr Mietvertrag denn hinsichtlich von Schönheitsreparaturen vor, die der Mieter auf seine Kosten gelegentlich in angemessenen Zeitabständen ohne starre Fristenregelung durchzuführen hat?
Schließlich möchten Sie doch schön wohnen!
Schließlich möchten Sie doch schön wohnen!
scheinbar nur, wenn andere das bezahlen.., :(
In meinem Mietvertrag steht geschrieben das ich alle 5 J. und J. Beweispflichtig zu renovieren habe.
Weißt du was das seltsame an Schimmel ist?
der tritt I.d.r. bevorzugt bei Mietern auf…
seltsamerweise findet der bei von Eigentümern bewohnten Immobilien viel seltener Unterschlupf