Gewährleistung Schuhe?

1 Antwort

Dein Problem.

Der Bon ist auch aus steuerlicher Sicht grundsätzlich notwendig, da man ansonsten evtl. in den Verdacht der Steuerhinterziehung kommen kann.

https://praxistipps.focus.de/umtausch-ohne-kassenbon-das-muessen-sie-wissen_162360


Lyneda 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 13:45
  • Wie kommst Du da dann auf "Dein Problem"? Weist die Ware jedoch einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand, haben Sie gemäß § 437 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Recht auf Nacherfüllung in Form einer Reparatur oder Ersatzlieferung. In diesem Fall können Sie auch ohne Beleg Ihre Rechte geltend machen, wenn Sie den Kauf auf andere Weise nachweisen könnenZeugen: War jemand bei Ihnen, als Sie den Artikel gekauft haben, kann diese Person möglicherweise als Zeuge dienen und bestätigen, dass Sie den Artikel gekauft haben.

Frage richtig gelesen?

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Singuli  11.06.2024, 13:47
@Lyneda

Du kannst nicht nachweisen, das Du die Schuhe dort gekauft hast.

Damit ist der Fall eigentlich klar. Egal ob die Ware einen Mangel hat oder nicht.

Deshalb muß man auch Kassenzettel aufbewahren - insbesondere dann, wenn man bar bezahlt.

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Lyneda 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 13:51
@Singuli

Doch, kann ich, anhand eines Zeugen.

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Singuli  11.06.2024, 13:53
@Lyneda

Ist der Zeuge unabhängig?

Ich glaube damit machst du keinen Stich sozusagen.

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