Kann ich getragene Schuhe reklamieren?

4 Antworten

Da Du von einem Kassenbon sprichst, nehme ich an, dass die Schuhe in einem Ladengeschäft von Snipes gekauft worden sind (und NICHT im Onlineshop).

Du musst beweisen, dass

  1. die Schuhe bei Snipes gekauft worden sind. Da Du keinen Kassenbon hast, brauchst Du einen anderen Nachweis. Beispielsweise einen Kontoauszug auf dem die Kartenzahlung (möglichst mit einer Produktnummer) ersichtlich ist, oder wenn auf der Verpackung noch das Preisschild von Snipes ist oder wenn Du Zeugen hast. Letztlich zählt jeder Beweis, den auch ein Gericht akzeptieren würde. Vor Ort reklamieren kannst Du natürlich immer - Du darfst Dich dann halt nicht einfach abspeisen lassen.
  2. ein Mangel vorliegt, der NICHT auf gewöhnlichen Verschleiß beruht. Schuhe verschleißen eben beim tragen.

Du schreibst, die Schuhe seinen mit der Zeit so unbequem geworden, dass sie nun nach fast fünf Monaten nicht mehr tragbar sind. Damit eignen sich die Schuhe nicht mehr für ihre bestimmungsgemäße gewöhnliche Verwendung. Hier kann man durchaus einen Sachmangel nach § 434 Abs, 1 Nr. 2 BGB annehmen, wenn Du die Schuhe nicht über Gebühr beansprucht hast und pfleglich mit diesen umgegangen bist.

In Deinem Fall handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf  nach § 474 Abs. 1 BGB.

Die Verjährungsfrist für einen Sachmangel beträgt hier zwei Jahre gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. 475 Abs, 2 BGB. Sie endet also in Deinem Fall Ende Dezember 2017.

Da in Deinem Fall der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf aufgetreten ist, liegt die Vermutung nahe, dass die Schuhe schon beim Kauf mangelhaft waren. Es sei denn, der Verkäufer beweist das Gegenteil gem. § 476 BGB. In dem Fall tritt die Beweislastumkehr zu Deinen Ungunsten Ende Juni 2016 ein (ab dann musst Du beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag).

In Deinem Fall ergibt sich zunächst ein vorrangiger Anspruch auf Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1 u. 439 BGB.

Du kannst also Reparatur oder Ersatz-Schuhe verlangen. Letzteres wird in Deinem Fall voraussichtlich wirtschaftlicher und daher die Wahl von Snipes sein.   

Probieren kannst du es, aber mache dir nicht all zu viel Hoffnungen. Aber wer nicht wagt, gewinnt nicht.


growa 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 23:31

Danke :)

Man hat im Laden ein 14-tägiges Umtauschrecht bzw. eigentlich sogar kein keins. 

Aus Kulanz wird allerdings das 14-tägige Umtauschrecht gewährt. 

Du hast die Schuhe seit Dezember, das sind also schon mal 4-5 Monate, die zwischendrin vergangen sind. 


growa 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 07:03

Hat geklappt :)

Xipolis  20.05.2016, 05:08

Was der Fragesteller hier macht, ist eine Reklamation im Rahmen der gesetzlichen Sachmängehaftung (§§ 433 ff. BGB). Die Verjährungsfrist dafür beträgt zwei Jahre.

Also bei Deichmann egal ob Kassenbon oder nicht muss man die Schuhe innerhalb 1 Jahres umtauschen lassen man sollte nur die Schuhe an der Sohle ein bisschen kaputt machen. Ich glaube bei anderen Läden müsste das also auch sein Probier es aus ich hoffe es hilft dir :)


Xipolis  20.05.2016, 05:06

Gesetzlich besteht dieser pauschale Anspruch jedoch nicht. Und er gilt schon gar nicht bei mutwillig beschädigten Artikeln.

Ich konnte auf die Schnelle auch auf der Deichmann-Homepage keine Informationen zu dem von Dir genannten Umtauschrecht finden.

growa 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 23:49

Danke :) ja deichmann und Snipes gehören ja zusammen , dann sollte das passen :)

Xipolis  20.05.2016, 05:03
@growa

Deswegen muss ein in einem Deichmann-Geschäft geltendes Umtauschrecht nicht auch in einem Snipes-Geschäft gelten.