Themenspecial 02. April 2020
Abgesagte Großveranstaltungen
Alles zum Themenspecial

Reisevermieterin will Geld nicht zurückzahlen?

6 Antworten

Da die AGB eine Erstattung vorsehen, ist die Rechtslage klar: Ihr habt auch ohne Corona auf jeden Fall Anspruch auf zumindest anteilige Erstattung. Sogar die Chancen auf volle Erstattung stehen nicht schlecht, weil Hotelübernachtungen im Moment gar nicht angeboten werden dürfen. Hier kommt es darauf an, wann Ihr dort übernachten wolltet. Wenn die Vermieterin in einem anderen EU-Land lebt, kannst Du Dich an uns, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, wenden, damit eine gütliche Lösung versucht werden kann. Ist die Vermieterin deutsch, helfen die Verbraucherzentralen. Falls alle außergerichtlichen Versuche nicht helfen, bleibt leider nur der Weg zum Anwalt bzw. Gericht.

Mehr Infos hier: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/coronavirus.html

Ich würde mich mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen einmal an den Konsumentenschutz wenden und dort das Anliegen vorbringen. Eventuell könnte auch eine anwaltliche Konsulation hilfreich sein, wo sich aber möglicherweise dann auch die Frage der Kosten stellt (sofern keine Rechtsschutzversicherung existiert).

Hast Du Unterlagen über die Stornierung und Rückforderung? Dann geh damit zur Verbraucherzentrale und frag um Hilfe.

Ich würde die Stornierung auf jeden Fall postalisch mit Einwurfeinschreiben schicken. So hast du einen Beweis darüber, dass sie ihr zugegangen ist innerhalb der vertraglichen Pflicht. In diesem Schreiben kannst du auch direkt eine (angemessene) Frist setzen, bis zu der der vertraglich vereinbarte Betrag zurücküberwiesen sein soll (2-3 Wochen würde ich da einräumen).

Wenn dann nichts passiert, also kein Geld eingeht, würde ich mir juristische Unterstützung suchen. Ich vermute aber, dass sie bei diesem Vorgehen ohnehin von sich aus überweist, weil das dann halt echt der Moment ist, wo sie merkt, dass sie damit nicht durchkommt...

user19921992 
Fragesteller
 31.03.2020, 21:36

Sie hat gesagt wir können es per email machen und so haben wir es auch gemacht schön schriftlich mit Unterschrift per mail

0
HappyMe1984  31.03.2020, 21:43
@user19921992

Mails sind halt nicht rechtssicher. Da kann sie behaupten, dass die nicht ankam... Deshalb ja Einwurfeinschreiben. Dabei dokumentiert der Zusteller, dass er es eingeworfen hat. Das kannst du wiederum über die Sendungsverfolgung nachvollziehen und dokumentieren. Somit gibt's hier keine Ausrede von wegen "Nicht angekommen!".

1

ich hörte letzthin im TV einen Rechtsanwalt des Reiserechts genau diese (zahlreichen , gleichen) Fragen beantworten

du kannst nur appelliere und um Rückerstattung /Teilrückerstattung (mach einen Vorschlag) bitten

Private Buchungen: Kulanz des Anbieters

Reiseveranstalter (Pauschalreisen) : Rückzahlungspflicht

Gummipunkt  31.03.2020, 21:26

Hast du gelesen?:

Im Vertrag steht dass wenn wir 45 Tage vor reisesntritt Kündigen wir die Hälfte unseres Betrages zurückbekommen

Wenn das so vertraglich vereinbart war, dann geht es hier nicht um Kulanz.

3