Themenspecial 02. April 2020
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Muss die Flugreise von Eurowings erstattet werden?

3 Antworten

Das Buchungsdatum 09.04.2020 scheint nicht korrekt. Da dieses Datum entscheidend ist für die rechtliche Einschätzung, hier eine allgemeine Beurteilung: Auch ohne einen Corora-Hintergrund kannst Du den Flug stornieren, wenn Du weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurdest. Denn zwei Tage sind eine sogenannte "erhebliche Vorverlegung" (AG München, Urteil v. 06.05.2009, 212 C 1623/09). Zusätzlich kannst Du eine Ausgleichszahlung von Eurowings verlangen.

Wurdest Du früher informiert, wird es schwierig mit einem Ersatzanspruch, trotz der Coronakrise. Es sei denn, Du hast vor der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gebucht, welche vorerst bis zum 30.04.2020 gilt. Dann stehen die Chancen besser. Kontaktiere Eurowings schriftlich, am besten per Mail. Wenn die Airline nicht oder ablehnend reagiert, kannst Du einen Schlichtungsantrag bei der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) stellen.

Mehr Infos: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/coronavirus.html

Ja, Du hast in dem Fall eine kostenfreie Stornomöglichkeit.