Illegales Geld zurückzahlen?

4 Antworten

Diesbezüglich wurde die Rechtslage vor einigen Jahren grundlegend geändert, seitdem muss man selbst bei Unterschlagung den Schaden begleichen - und Schäden aus unerlaubter Handlung verjähren erst nach 30 Jahren; der Umstand, dass man eine Strafe dafür abgesessen hat, ändert daran gar nichts.

Nein, da ist nichts ausgeglichen. Die bestohlene Person hat nach wie einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe bzw. Rückzahlung.

Die Haft ist lediglich die strafrechtliche Konsequenz aus einer Straftat.

Der Schaden ist natürlich nicht beglichen. Strafrecht und Zivilrecht sind zwei verschiedene paar Schuhe. Mit dem einen wird die Tat, mit dem anderen der Schaden abgeurteilt. Bei einer derart großen Schadensumme wirst du ja wohl nicht glauben, dass der Geschädigte sagt: "Ach Mensch, das buchen wir aus der Bilanz aus, dann passt das schon!"

selbstverständlich musst du zurückzahlen, und zwar inkl Zinsen! (theoretisch)