Reglung von Sonntagsarbeit beim Zivildienst
Hallo Leute^^ Ich leiste meinen Zivildienst in einem Altenheim in der Pfege ab. Ich bin dort fest im Monatsplan intigriert und arbeite auch oft Wochenends. Unter der Woche habe ich oft 10 Stundenschichten und darum öfter mal an einem Tag frei, damit ich nicht zuviele Überstunden mache. Aber deshalb ist kaum ersichtlich wann ich frei habe wegen dem Sonntag oder wegen der 10 Stundenschichten. Aber wenn ich einen 160 Stunden Monat habe, ändert sich daran auch nichts auch wenn ich 3 Sonntage in dem Monat gearbeitet habe. Ausserdem hab ich gelesen das wenn normales Personal einen ausgleich in Form von Geld oder Extra Freizeit erhält, beim arbeiten an Wochenfeiertagen (ich weiß nicht genau ob der Sonntag auch als Wochenfeiertag zählt), bekommt der Zivildienstleistende auch extra Freizeit. Ich weiß genau das dass der Fall ist und sie auch für Sonntagsarbeit extra Geld bekommen. Habe ich also Anspruch auf extra Freizeit??? und heißt das wenn der Sonntag nicht als Wochenfeiertag zählt aber die anderen Mitarbeiter für den Sonntag eine extra Entlohnung erhalten, hat der Zivildienstleistende Pech gehabt?
Danke schon mal für Antworten und einen lieben Gruß Batzu
2 Antworten
Sonntagsarbeit im Rahmen des Zivildienstes gilt als "normale" Arbeitszeit http://www.zivildienst.de/cln030/Content/de/Servicebereich/GefragtGeantwortet/FAQZDPfl/ArbeitszeitAllgemein.html;jsessionid=8622B10FA92A9B87143B0405BCD62703
Siehe ziemlich unten - Sonntagsarbeit. Dort steht u.a.
"Wird an einem Sonntag gearbeitet, so erhält der Dienstleistende die geleisteten Dienststunden auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Die dienstplanmäßige Arbeit am Sonntag ist quantitativ ebenso zu bewerten, wie an jedem anderen Tag auch, der Dienstleistende erhält hierfür keinen Freizeitausgleich.
Gleichwohl muss der Dienstleistende für die nicht gewährte Sonntagsruhe einen Ausgleich (Ersatzruhetag) erhalten. Die Dienststelle muss ihm als Ersatz innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen einen anderen Ruhetag an einem Werktag geben (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Sonntagsbeschäftigung kann bei einer 5-Tage-Woche durch den arbeitsfreien Samstag ausgeglichen sein. Eine zusätzliche Freistellung ist dann nicht erforderlich".
Wie lange hast Du noch Dienst ? Lass Dich nicht von denen "verar...". Es gibt jetzt eine einfache Möglichkeit den Dienst zu beenden ...
Hallo. Ich arbeite als Haustechniker in einem Altenheim und beschäftigen bei uns auch ständig einige Zivis. Bei uns müssen die Zivis Sonntags ganz normal arbeiten bekommen dafür aber unter der woche einen tag frei. Einen sonstigen besonderen Zeitausgleich gibt es nicht.
Ich schreibe das deshalb da klar ist dass Zivis wie Sklaven behandelt werden. Was für normale Arbeitnehmer Standard ist (steuerfreie Zuschläge bei Sonntagsarbeit) gilt für Zwangsdienstler nicht. Daher muss man handeln ... wer das nicht macht ist selbst schuld.