Sonntagsarbeit im Rahmen des Zivildienstes gilt als "normale" Arbeitszeit http://www.zivildienst.de/cln030/Content/de/Servicebereich/GefragtGeantwortet/FAQZDPfl/ArbeitszeitAllgemein.html;jsessionid=8622B10FA92A9B87143B0405BCD62703
Siehe ziemlich unten - Sonntagsarbeit. Dort steht u.a.
"Wird an einem Sonntag gearbeitet, so erhält der Dienstleistende die geleisteten Dienststunden auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Die dienstplanmäßige Arbeit am Sonntag ist quantitativ ebenso zu bewerten, wie an jedem anderen Tag auch, der Dienstleistende erhält hierfür keinen Freizeitausgleich.
Gleichwohl muss der Dienstleistende für die nicht gewährte Sonntagsruhe einen Ausgleich (Ersatzruhetag) erhalten. Die Dienststelle muss ihm als Ersatz innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen einen anderen Ruhetag an einem Werktag geben (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Sonntagsbeschäftigung kann bei einer 5-Tage-Woche durch den arbeitsfreien Samstag ausgeglichen sein. Eine zusätzliche Freistellung ist dann nicht erforderlich".
Wie lange hast Du noch Dienst ? Lass Dich nicht von denen "verar...". Es gibt jetzt eine einfache Möglichkeit den Dienst zu beenden ...