Sonntagsarbeit im Rahmen des Zivildienstes gilt als "normale" Arbeitszeit http://www.zivildienst.de/cln030/Content/de/Servicebereich/GefragtGeantwortet/FAQZDPfl/ArbeitszeitAllgemein.html;jsessionid=8622B10FA92A9B87143B0405BCD62703

Siehe ziemlich unten - Sonntagsarbeit. Dort steht u.a.

"Wird an einem Sonntag gearbeitet, so erhält der Dienstleistende die geleisteten Dienststunden auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Die dienstplanmäßige Arbeit am Sonntag ist quantitativ ebenso zu bewerten, wie an jedem anderen Tag auch, der Dienstleistende erhält hierfür keinen Freizeitausgleich.

Gleichwohl muss der Dienstleistende für die nicht gewährte Sonntagsruhe einen Ausgleich (Ersatzruhetag) erhalten. Die Dienststelle muss ihm als Ersatz innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen einen anderen Ruhetag an einem Werktag geben (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Sonntagsbeschäftigung kann bei einer 5-Tage-Woche durch den arbeitsfreien Samstag ausgeglichen sein. Eine zusätzliche Freistellung ist dann nicht erforderlich".

Wie lange hast Du noch Dienst ? Lass Dich nicht von denen "verar...". Es gibt jetzt eine einfache Möglichkeit den Dienst zu beenden ...

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Ich weiss nur dass allgemein die maximale Körpergrösse für Wehrtauglichkeit 205cm beträgt. http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-01.pdf

Siehe Gradation VI - mit einer Grösse von 206 und mehr cm bist Du wehrdienstuntauglich.

Es gibt noch eine Abstufung für Leute zwischen 196 und 205cm - mit der Grösse bist Du "eingeschränkt" wehrdienstuntauglich. Wobei ich keine Liste der Tätigkeiten kenne die für Leute mit dieser Grösse "tabu" sind.

Wie gross bist Du denn ?

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Bist Du sicher dass Du das Amoxcicillin wegen des frühen Problems mit Deinem Herzen nehmen musst. Ist eigentlich ein 0815 Antibiotikum ...!?

Bei Herzproblemen sind die Tauglichkeitskriterien schon ziemlich krass http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-46.pdf

Du musst dann nach unten scrollen. Bloss ohne Erklärungen eines Mediziners wirst Du da kaum klar kommen. Alles was da unter Gradation V aufgeführt ist bedeutet "vorübergehende Wehrdienstuntauglichkeit" was unter Gradation VI aufgeführt ist eigentlich "Wehrdienstuntauglichkeit".

Bei Gradation VI findest Du u.a. - angeborene Herzfehler - prothetisch korrigierte Fehler an Herz und/oder Herzklappen

Alles andere trifft auf Dich wohl nicht zu.

Dass aber ein angeborener Herzfehler, der frühkindlich "behoben" wurde und keinerlei Beeinträchtigung Deiner (sportlichen) Leistungsfähigkeit zur Folge hat zu einer Wehrdienstuntauglichkeit führt kann ich mir absolut nicht vorstellen.

Sieht nach "tauglich" aus ...

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Was sollte der Arzt schon von Dir wissen - der weiss nur das was Du denen vorher mitgeteilt hast (eingereichte Atteste usw).

Nahrungsmittel-Allergien führen mittlerweile viel seltener zur Ausmusterung als früher. Eine bekannte Ausnahme ist eine Sellerie-Allergie - damit wirst Du sicher ausgemustert.

Ansonsten führt alles zur Ausmusterung was in http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-45.pdf unter Gradation VI aufgeführt ist.

Auszug :

Schwere Nahrungsmittelallergie, soweit folgende drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: (1) eindeutige Anamnese, (2) nachprüfbare klinische Relevanz (z. B. Notfall-/stationäre Behandlung, Therapienotwendigkeit usw.) und (3) positiver IgE- Antikörpernachweis oder positiver nativer Scratch-Test.

Klinisch relevante und anamnestisch nachgewiesene schwere Idiosynkrasie (Pseudoallergie) auf Nahrungsmittel und Nahrungsmitteladditiva.

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Infos findest Du unter bundeswehr.de/karriere

Medizinstudium ja - unterrichtet wird aber nicht an den beiden Bundeswehr-Universitäten in Hamburg oder München sondern an zivilen Universitäten wo es Kontigente für Bundeswehr-Studenten gibt die die Bundeswehr nach ihren eigenen Kriterien vergibt. Hier zählt nicht der sehr harte Numerus Clausus für Medizin !

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Ich denke ja, hängt aber sicher von dem Bereich/Tätigkeit ab für den Du Dich da bewerben willst. Informiere Dich am besten auf bundeswehr.de - dort gibt es auch eine Hotline. Oder rufe das für Dich zuständige Kreiswehrersatzamt an, dort gibt es Wehrdienstberater die Dir sicher weiter helfen können !

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