Rechtzeitige außergerichtliche Einigung?
Hallo Leute,
ich hatte gegen meinen Ex-Arbeitgeber eine Lohnklage eingelegt. Am 25.05. ist der Gütetermin. Jetzt wurde ich von denen gestern angerufen und die haben mir gesagt, dass die mir das Geld jetzt vor dem Gütetermin überweisen werden. Da müsste ich ja dann die Erledigungserklärung schreiben und das Arbeitsgericht informieren.
Meine Frage ist: Was wenn das Geld z. B. am Freitag auf meinem Konto ist und ich das gar nicht mehr rechtzeitig dem Arbeitsgericht einsenden und informieren kann. Oder am Donnerstag und meine Erledigungserklärung trifft zu spät ein. Außerdem muss ja das Arbeitsgericht das ja auch noch offiziell melden, dass der Fall abgeschlossen ist. Das ist doch alles zeitlich viel zu knapp.
Habe ich etwas zu befürchten, wenn das Geld vor dem Gütetermin bereits auf meinem Konto gelandet ist, der Gütetermin allerdings nicht abgesagt wurde bzw. abgesagt werden konnte? Da muss ich ja dann den Gütetermin trotzdem erstmal antreten oder? Wie müsste ich da vorgehen? Vielen Dank im voraus.
5 Antworten
Nein, hast du nicht...warte auf jeden Fall erst den Eingang des Geldes ab...
Sollte das Geld auf dem Konto eingehen reicht es, dem Arbeitsgericht mitzuteilen, dass zu dem Termin niemand erscheinen wird. Auf der Ladung ist die Geschäftsstelle mit einer Durchwahl angegeben. Da die Mitarbeiterin anrufen.Die Klagerücknahme kann dann parallel postalisch auf den Weg gebracht werden. Dies aber wirklich nur, wenn feststeht dass der eingeforderte Betrag, gegebenenfalls mit Zinsen, dem Konto wirklich gut geschrieben ist.
Eine außergerichtliche Einigung ist immer möglich. Selbst am Verhandlungstag kannst du das dem Gericht noch mitteilen..
Wenn dein persönliches Erscheinen angeordnet ist, musst du auch hin. Du weißt ja gar nicht, ob dir das Geld auch tatsächlich gezahlt wird. Es gibt auch Leute, die dich mit solch einem Schreiben hinhalten wollen.
die haben mir gesagt, dass die mir das Geld jetzt vor dem Gütetermin überweisen werden.
Dann wartest Du jetzt den Geldeingang ab.
Wenn das Geld da ist, kannst Du das AG auch vorab telefonisch informieren , um den Termin zu stoppen.
Wenn der ehemalige Arbeitgeber seine Aussage realisiert, dann ist das Geld binnen 24 Stunden auf Deinem Konto gutgeschrieben, also spätestens morgen.
Die werden wissen, dass sie zahlen müssen.
Aber ohne Urteil trägst du auch kosten mit.
Ok aber könnte ich das rechtzeitig mitteilen, falls das Geld vor dem Gütetermin eingetroffen ist? Bis mein Schreiben beim Arbeitsgericht eingegangen ist, dauert es ja auch noch einige Tage.
Also wenn ich mein Schreiben an das Arbeitsgericht schicke und bis Montag, also zum Gütetermin noch keine Bestätigungspost vom Arbeitsgericht bekommen sollte, soll ich dann zum Gütetermin erscheinen oder abwarten, bis das Arbeitsgericht die Bestätigung schickt und den Fall für erledigt erklärt?
Das Arbeitsgericht kann es doch nicht mehr rechtzeitig vor dem Gütetermin erfahren, dass ich das Geld erhalten habe, wenn das Geld z. B. erst Donnerstag oder Freitag auf meinem Konto ist.