Rechtzeitige außergerichtliche Einigung?

5 Antworten

Nein, hast du nicht...warte auf jeden Fall erst den Eingang des Geldes ab...

Sollte das Geld auf dem Konto eingehen reicht es, dem Arbeitsgericht mitzuteilen, dass zu dem Termin niemand erscheinen wird. Auf der Ladung ist die Geschäftsstelle mit einer Durchwahl angegeben. Da die Mitarbeiterin anrufen.Die Klagerücknahme kann dann parallel postalisch auf den Weg gebracht werden. Dies aber wirklich nur, wenn feststeht dass der eingeforderte Betrag, gegebenenfalls mit Zinsen, dem Konto wirklich gut geschrieben ist.


Kartalizma58 
Beitragsersteller
 19.05.2020, 15:57

Vielen Dank 👍

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Eine außergerichtliche Einigung ist immer möglich. Selbst am Verhandlungstag kannst du das dem Gericht noch mitteilen..


Kartalizma58 
Beitragsersteller
 19.05.2020, 14:22

Ok aber könnte ich das rechtzeitig mitteilen, falls das Geld vor dem Gütetermin eingetroffen ist? Bis mein Schreiben beim Arbeitsgericht eingegangen ist, dauert es ja auch noch einige Tage.

Also wenn ich mein Schreiben an das Arbeitsgericht schicke und bis Montag, also zum Gütetermin noch keine Bestätigungspost vom Arbeitsgericht bekommen sollte, soll ich dann zum Gütetermin erscheinen oder abwarten, bis das Arbeitsgericht die Bestätigung schickt und den Fall für erledigt erklärt?

Das Arbeitsgericht kann es doch nicht mehr rechtzeitig vor dem Gütetermin erfahren, dass ich das Geld erhalten habe, wenn das Geld z. B. erst Donnerstag oder Freitag auf meinem Konto ist.

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DerHans  19.05.2020, 17:40
@Kartalizma58

Wenn dein persönliches Erscheinen angeordnet ist, musst du auch hin. Du weißt ja gar nicht, ob dir das Geld auch tatsächlich gezahlt wird. Es gibt auch Leute, die dich mit solch einem Schreiben hinhalten wollen.

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die haben mir gesagt, dass die mir das Geld jetzt vor dem Gütetermin überweisen werden.

Dann wartest Du jetzt den Geldeingang ab.

Wenn das Geld da ist, kannst Du das AG auch vorab telefonisch informieren , um den Termin zu stoppen.

Wenn der ehemalige Arbeitgeber seine Aussage realisiert, dann ist das Geld binnen 24 Stunden auf Deinem Konto gutgeschrieben, also spätestens morgen.

Die werden wissen, dass sie zahlen müssen.

Aber ohne Urteil trägst du auch kosten mit.


wilees  19.05.2020, 14:10

Die trägt FS in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht sowieso.

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