10€ im Lotto gewonnen, muss ich das Jobcenter trotzdem informieren?

5 Antworten

Alles, was die nicht bezahlen und irgendeine andere Einnahmequelle ist, muss denen gemeldet werden.

Aber bitte nicht melden. Macht kein Sinn. Einfach nen neuen Schein machen und hoffentlich gewinnst du den Jackpot!

Der Gesetzgeber schreibt dazu in SGB I § 60 Angabe von Tatsachen:

"(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

  1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
  2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen, [...]"

Nr. 1 ist meines Erachtens nur relevant, wenn du die § 11b Absetzbeträge für dein § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen - und dazu zählen im Grunde alle Lottogewinne - nicht bereits für andere Einkünfte aufgebraucht hast, also etwa aus einem Minijob oder aus einer Rente.

Nr. 2 sollte relevant sein, wenn du bereits "Erklärungen abgegeben" hast über deine Einkünfte.

Da der Laie selten weiß, welcher Punkt tatsächlich zutrifft, sollte er sein Einkommen auch dann angeben, wenn es mutmaßlich nicht bei der Berechnung der Höhe seines ALG II berücksichtigt wird - einfach schon deshalb, um einen Betrugs-Verdacht zu vermeiden (und damit möglicherweise auch künftige schärfere Kontrollen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen sind immer zu melden und nachzuweisen, selbst wenn es dann im Endeffekt wegen z.B. Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu keiner Anrechnung auf den Leistungsanspruch kommt.

Das sollte man mit einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung machen, die findest du im Internet zum ausdrucken.

Bei so einem geringen Betrag gehe ich davon aus das es zu keiner Anrechnung kommt, außerdem könntest du von deinen 10 € Gewinn erst einmal den Einsatz abziehen ( muss du nachweisen können ), den du tatsächlich für diesen Gewinn aufwenden musstest.

Kannst also nicht deine Einsätze der vergangenen Monate geltend machen, es zählt dann nur der Einsatz für den Monat wo du den Gewinn erzielt hast und da würde dann sicher eh nicht mehr viel zum anrechnen bleiben.

du kannst es durchaus informieren aber weil die 10 € unter Zuverdienstgrenze liegen wird dir nichts abgezogen


isomatte  01.11.2020, 05:25

Das hat nichts mit Zuverdienstgrenze zu tun, da es sich hier nicht um Erwerbseinkommen handelt.

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früher gabs mal eine sogenannte Bagatelgrenze....

bei 10 Euro werden die da wohl nichts machen...