Rechtsschutz lehnt Übernahme ab (Verkehrsrechtsschutz)?

4 Antworten

In meinen Augen ist das ursächliche Schadensereignis der 31.8. und von daher deine Versicherung im Recht.

Wärst du an diesem Tag nicht liegen geblieben, dann wäre ja nie der (falsche) Wechsel vorgenommen worden. Daher ist die Ursache für den falschen Einbau ursprünglich am 31.8. zu finden.

Der Schadenfall war vor Beginn der Rechtsschutz. Sie hat recht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Fabi2803 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 14:12

Der Schadensfall begann am 23.09., denn erst an diesem Tag wurde die Dieselpumpe falsch eingebaut, nicht am 31.08.

Bei falsch eingestellter Dieselpumpe spritzt sie den Sprit zu früh ein. Das heisst der der Kolben geht zu schwer zum OT. Dann reissen die Zähne am Riemen ab, und der Kolben stösdt gegen die Ventile

Kapitaler Motorschaden.

Dein Problem ist die sogenannte „Vorvertraglichkeit“.

Bei dem Thema Vorvertraglichkeit geht es immer um die Frage, ob die „Ursache des Streits“ vor Vertragsabschluss eingetreten ist.

Da du selbst vom 31.08. schreibst, scheint die Entscheidung deiner Versicherung richtig zu sein.


Fabi2803 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 14:00

Die Antwort habe ich gesucht. Vielen Dank!

HoiZusammen  06.12.2024, 14:00

Bin mir doch nicht so sicher.

Es könnte auch sein, dass der Rechtsverstoß, also der Streitauslöser, die mangelhafte Reparatur ist. - dann würdest du wieder Deckung genießen.

Tipp:

Rufe dein Anwaltstelefon an und schildere dem RA den Sachverhalt und frag ihn: zu welchem Zeitpunkt er den "Eintritt des Rechtsverstoßes" einschätzt.

Viel Glück.

Fabi2803 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 14:03
@HoiZusammen

Aber ne, stop. Also Ja, deine Antwort macht Sinn. Aber die Ursache des Rechtsstreits ist ja der fehlerhafte Einbau der Dieselpumpe vom 23.09. und nicht das Liegenbleiben vom 31.08.

Ohne den falschen Einbau der Pumpe Ende September wäre es nie zum Rechtsstreit gekommen.

HoiZusammen  06.12.2024, 14:11
@Fabi2803

Die Frage nach dem „Zeitpunkt des Rechtsverstoßes“ ist oft ein Streitfall und sehr komplex.

Versicherer beziehen sich gerne pauschal auf die Vorvertraglichkeit. Meine berufliche Praxis zeigt jedoch, dass Kunden, die sich wehren und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, den Fall oft drehen können.

Ich bin mir in diesem Fall wirklich unsicher, sorry.

Fabi2803 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 14:17
@HoiZusammen

Verstehe. Was wäre denn der richtige Anwalt? Ist das Verkehrsrecht?