Rechtsschutz lehnt Übernahme ab (Verkehrsrechtsschutz)?
Moin,
ich habe da eine Frage an euch. Es geht um die Ablehnung der Übernahme eines Rechtsfalls, meine Rechtschutzversicherung möchte die nicht übernehmen. Kurze Fallerläuterung.
Am 31.08. hatte ich eine Panne mit meinem Fahrzeug. Es wurde abgeschleppt zur Werkstatt des Verkäufers, da noch Gewährleistung bestand. Dort stand das Fahrzeug aber 3 Wochen herum, da keiner die Zeit fand, es sich anzuschauen. Am 23.09. begann man mit der Diagnose und am Folgetag mit der Reparatur und Fertigstellung des Wagens. Es lag eine defekte Dieselpumpe vor.
Anfang November bin ich dann erneut liegengeblieben. Da ich diesmal rund 200km entfernt liegenblieb und die Gewährleistung des Verkäufers inzwischen abgelaufen war, wurde mein Auto in die Werkstatt eines Fordhändlers abgeschleppt. Dieser fand mehrere Beschädigungen am Zahnriemen vor und empfahl mir, die weitere Reparatur und Fehlerdiagnostik nur im Beisein eines von Mir beauftragten Gutachters durchzuführen. Dies erfolgte dann auch schon 2 Tage später, wobei festgestellt wurde, dass die Dieselpumpe falsch eingebaut war. Laut Ford selbst kann eine falsch eingebaute Dieselpumpe dafür sorgen, dass mehrere aufeinanderfolgende Zähne am Zahnriemen reißen, so war es bei mir auch der Fall (einmal 6 Zähne am Stück, an einer anderen Stelle 7 Zähne am Stück). Durch den Fehlerhaften Zahnriemen kam es bei der Fahrt mit knapp 210km/h auch dazu, dass die Kurbelwelle sich nicht mehr so im Takt gedreht hat, wie es sollte. Ich bin kein Fachmann, aber der Fachmann aus der Werkstatt sagte, die Kolben seien irgendwie auf was gestoßen im Motor und man spricht von einem Totalschaden (Reparatur wäre neuer Motor für 12.000€).
Nun ist es so, dass ich seit dem 01.09. eine neue KfZ-Versicherung habe mit inbegriffener Rechtsschutz, die auch bei Werkstattschäden greift. Die berufen sich aber nun darauf, dass der Schaden an der Dieselpumpe ja bereits am 31.08. entstanden ist, also einen Tag vor Beginn der Versicherung. Der aber hier zu bemängelnde Schaden (Falscher Einbau der Dieselpumpe) wurde ja erst am 23.09. durchgeführt, wodurch für mich das Datum des Schadensereignis der 23.09. wäre.
Sehe ich das nun falsch oder hat die Rechtsschutzversicherung da Recht?
Vielen Dank!
4 Antworten
In meinen Augen ist das ursächliche Schadensereignis der 31.8. und von daher deine Versicherung im Recht.
Wärst du an diesem Tag nicht liegen geblieben, dann wäre ja nie der (falsche) Wechsel vorgenommen worden. Daher ist die Ursache für den falschen Einbau ursprünglich am 31.8. zu finden.
Der Schadenfall war vor Beginn der Rechtsschutz. Sie hat recht.
Der Schadensfall begann am 23.09., denn erst an diesem Tag wurde die Dieselpumpe falsch eingebaut, nicht am 31.08.
Bei falsch eingestellter Dieselpumpe spritzt sie den Sprit zu früh ein. Das heisst der der Kolben geht zu schwer zum OT. Dann reissen die Zähne am Riemen ab, und der Kolben stösdt gegen die Ventile
Kapitaler Motorschaden.
Dein Problem ist die sogenannte „Vorvertraglichkeit“.
Bei dem Thema Vorvertraglichkeit geht es immer um die Frage, ob die „Ursache des Streits“ vor Vertragsabschluss eingetreten ist.
Da du selbst vom 31.08. schreibst, scheint die Entscheidung deiner Versicherung richtig zu sein.
Aber ne, stop. Also Ja, deine Antwort macht Sinn. Aber die Ursache des Rechtsstreits ist ja der fehlerhafte Einbau der Dieselpumpe vom 23.09. und nicht das Liegenbleiben vom 31.08.
Ohne den falschen Einbau der Pumpe Ende September wäre es nie zum Rechtsstreit gekommen.
Die Frage nach dem „Zeitpunkt des Rechtsverstoßes“ ist oft ein Streitfall und sehr komplex.
Versicherer beziehen sich gerne pauschal auf die Vorvertraglichkeit. Meine berufliche Praxis zeigt jedoch, dass Kunden, die sich wehren und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, den Fall oft drehen können.
Ich bin mir in diesem Fall wirklich unsicher, sorry.
Verstehe. Was wäre denn der richtige Anwalt? Ist das Verkehrsrecht?
Bin mir doch nicht so sicher.
Es könnte auch sein, dass der Rechtsverstoß, also der Streitauslöser, die mangelhafte Reparatur ist. - dann würdest du wieder Deckung genießen.
Tipp:
Rufe dein Anwaltstelefon an und schildere dem RA den Sachverhalt und frag ihn: zu welchem Zeitpunkt er den "Eintritt des Rechtsverstoßes" einschätzt.
Viel Glück.