Rechtsfrage?
Folgender Fall:
Person x ist nicht im Besitz eines Führerscheins und bewirbt sich bei Firma y um einen Job, der zwingend einen Führerschein benötigt. 1 Woche später bemerkt der Chef der Firma y, dass Person x keinen Führerschein besitzt und möchte den Arbeitsvertrag anfechten.
Soweit zum Fall. Nun zur Aufgabe. Ich sollte herausfinden welchen Anfechtungsgrund die Firma y haben könnte. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass der Eigenschaftsirrtum zutrifft. In meinem Schulbuch ist übrigens der selbe Fall auch unter Eigenschaftsirrtum gelistet. Mein Lehrer besteht aber wehement darauf, es sei arglistige Täuschung und dass trotz der anderen Informationen im Buch. Ich habe darüber nochmal nachgedacht, ob es vielleicht nicht beides sein könnte. Also aus der Sicht der Firma hat sie einen Eigenschaftsirrtum begangen, weil sie sich in der Eigenschaft der Person x geirrt haben und aus der Sicht der Person x hat sie arglistige Täuschung begangen, da er wusste, dass er eine Täuschung begeht. Wäre das auch eine mögliche Lösung für die Aufgabe bzw. den Fall oder welcher Anfechtungsgrund würdet ihr sagen trifft zu?
LG
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Der Eigenschaftsirrtum ist ein ausnahmsweise beachtlicher Irrtum bei der Willensbildung. Er ist im BGB ausdrücklich geregelt (§ 119 Abs. 2 BGB) und liegt vor, wenn sich der Erklärende über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder einer Person irrt, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist.
Zu klären wäre, ob der Arbeitsvertrag ein Rechtsgeschäft ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenschaftsirrtum
Arglistige TäuschungArglistige Täuschung (lat.dolus malus) ist ein unbestimmter Rechtsbegriff des deutschen Zivil- und Verwaltungsrechts. Im Zivilrecht stellt sie dabei nach § 123BGB einen Anfechtungsgrund dar.......
Eine arglistige Täuschung liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Täuschung über Tatsachen vorsätzlich erfolgt, der Täuschende also weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum des Getäuschten führen werde.
Das Wissen des Täuschenden steht außer Frage. Doch kann in diesem Fall auch der Wille des Täuschenden, einen Irrtum herbei führen zu wollen, nachgewiesen werden?
Falls nicht, kann auf jeden Fall nicht mehr von arglistiger Täuschung die Rede sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Praxis-Beispiel
Fahrpraxis beim Lkw-FahrerEin Stellenbewerber weiß, dass der Arbeitgeber einen Sattelschlepperfahrer mit Erfahrung sucht und verschweigt, dass er die letzten 10 Jahre nicht mehr Lkw gefahren ist. Hier besteht eine Hinweispflicht.
Eine arglistige Täuschung verlangt, dass der Bewerber wusste oder erkennen musste, dass die von ihm vorgespiegelte oder verschwiegene Tatsache den Willen des Arbeitgebers beeinflusst
Ausführliche Informationen findest du hier:
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Arglistige Täuschung ist richtig. Eigenschaftsirrtum nur dann, wenn der Chef auch wirklich gefragt hätte ob er einen Führerschein hat, unabhängig davon wie die es im Vertrag ausgehandelt haben
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aber, wenn es eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Berufs ist. Z.B. ein Fahrlehrer. Da fragt man doch nicht expliziet nach, ob diese Person ein Führerschein hat?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aber, wenn im Vertrag der Besitz eines Führerscheins als Berufsgrundlage bzw. Grundlage der Eingehung des Arbeitsverhältnisses ist und er den schriftlich unterschreibt, dann hat doch der Firmenchef "gefragt" ob er einen Führerschein hat, eben schriftlich?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wäre nur dann der Fall wenn der Chef den prospektiven Arbeitnehmer ermutigt hätte den Arbeitsvertrag zu unterschreiben, aber das wurde ja nirgendwo geschildert
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Anders herum. Wenn der Chef gefragt hat und man getäuscht hat, ist es arglistische Täuschung. Ansonsten ein Irrtum.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das geht aus dem was Sie geschrieben haben nicht hervor. Eine arglistige Täuschung wäre es, wenn der Chef X gefragt hätte ob er einen Führerschein hat, und dieser das mit ja beantwortet hat. Oder wenn er in seiner Bewerbung angegeben hätte, das er einen Führerschein hat.
Vergisst der Chef nachzufragen, dann wäre es ein Eigenschaftsirrtum. Denn eine Bewerbung ist keine Zusicherung das man alle in der Bewerbungsanzeige geforderten Eigenschaften auch hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gilt das auch, wenn er im Vorstellungsgespräch von sich aus erzählt, dass er einen Führerschein hat? Also wenn der Chef nicht gefragt hat und es auch nicht in den Bewerbungsunterlagen steht?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also mir ist nie ein Fall vor Augen gekommen, dass beide Irrtumsarten einschlägig sind. Ich würde auch auf einen Eigenschaftsirrtum schließen. Für eine arglistige Täuschung ist der Sachverhalt zu dünn
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also wäre die Anfechtung mit einer der beiden Begründungen rechtens?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ihm stünde auf jeden Fall ein Anfechtungsgrund zu. Eins von den beiden sicherlich
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Das könnte auch absolute Blödheit des Arbeitgebers sein. Der hätte sich ja einfach den Führerschein zeigen lassen können
Also ist es ein Eigenschaftsirrtum, weil man Person x nicht nachweisen kann, dass er bewusst einen Irrtum erzeugen wollte?
Es spricht ja auch für einen Eigenschaftsirrtum, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass er den Irrtum auch wollte, denn warum hätte er sich dort beworben, wenn sein Ziel von Anfang an war, dass das Rechtsgeschäft ein Irrtum ist, warum denn auch? Er hat ja nix davon.