Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh? Angebliche Forderung von 1&1?
Hallo Community,
gerade eben erhielt ich eine dubiose Mail der o.g. Rechtsanwaltskanzlei, dass ich angeblich noch was bei 1&1 aus dem Jahr 2016 offen wäre und dass da zum 04.11.2020 ein Mahnbescheid beantragt ist.
Ich war im Jahr 2015 in meiner alten Wohnung bei 1&1. Hatte alles wegen Auszug ordnungsgemäß gekündigt und alles wurde immer von meinem Konto abgebucht.
Ich habe auch nie Post bekommen, dass noch was offen sei und eine Forderung aus 2016 kann auch nicht sein, da ich 2015 umgezogen bin und einen anderen Internet Anbieter genommen.
Müssten Sachen aus 2016 nicht auch schon verjährt sein??
6 Antworten
Der Laden ist aber nicht dubios. Die Damen und Herren reichen auf Wunsch nach die Forderungen der Gläubiger.
Und wenn es einen MB gibt, gibt es ja auch eine Anschrift in der Akte.
Umzug beendet allerdings nicht eine Vertragslaufzeit. Vielleicht sind es diesbezügliche Forderungen, die nicht per LS geholt werden konnten.
Hört sich doch für Dich gut an, MB widersprechen nicht vergessen!
Zu welchem Termin wurde dir die Kündigung bestätigt? Kündigen kann man ja jederzeit, der Vertrag endet dann mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Wurde dir ausdrücklich ein früherer Termin bestätigt?
Die Einrede der Verjährung muss aktiv erhoben werden. Von Amts wegen wird sie nicht berücksichtigt. Es handelt sich auch nur um ein rechtshemmende Einwendung, keine rechtsvernichtende.
Müssten Sachen aus 2016 nicht auch schon verjährt sein??
Theoretisch müßten Forderungen die in 2016 entstanden tatsächlich nach 31.12.2019 verjährt gewesen sein ; aber nur dann , wenn innerhalb dieser Frist kein dem Verjährungsablauf hemmendes Ereignis z.B. nach § 203 , 204 oder 206 BGB statt fand .
Du solltest Dir daher schriftlich von dieser Kanzlei erst einmal eine detaillierte Forderungsaufstelleun nebst Erläuterung dahingegend anfordern , was deren Meinung nach zu einer möglichen Hemmung der Verjährung geführt haben könnte .
das haben sie gleich in der Mail mitgeschickt, es handelt sich angeblich laut Aufstellung um 4x Monatsgebühren (Jan., Feb., Mär. und April 2016) aus einem Telekomunikationsvertrag der 2014 abgeschlossen wurde, zusätzlich diverse Mahngebühren, auch schon diverse Anwaltskosten, ebenfalls schon aus 2016........absolut unverständlich
Einfache Mahnungen hemmen nicht die Verjährung , auch nicht wenn sie von Anwälten verfasst und versandt wurden .
Anders wäre das nur , wenn zwischen Gläubiger und Schuldner ( fortlaufend ) nachweislich Verhandlungen geführt wurden , oder der Schuldner als Reaktion auf eine Mahnung eine Teilzahlung / Rate geleistet hätte .
Wenn die etwas von Dir wollen , dann sollen sie dieses durch Vorlage entsprechender Dokumente gefälligst begründen . In einer simplen Mail kann man vieles schreiben .
Die E-Mail nicht beantworten, auf keinen Fall. Abwarten. Wenn du alles richtig gekündigt hast, dann hast du nix zu befürchten.
dass da zum 04.11.2020 ein Mahnbescheid beantragt ist.
Lass Dich von der Bagage nicht verrückt machen. Die Rechnungen aus 2016 sind verjährt.
Du kannst, wenn Du nett bist ihnen schreiben das Du die Einrede der Verjährung geltend machst. Sollt wirklich ein Mahnbescheid kommen einfach widersprechen. Ist nur ein Kreuzchen auf dem Formular und dann zurückschicken an das Mahngericht.
ich habe damals eine Kündigungsbestätigung von 1&1 bekommen, meine neue Anschrift hatten die auch, sie konnten von meinen Konto alle Beträge abziehen.
Laut Internet ist die o.g. Anwaltskanzlei absolut unseriös und es handelt sich dabei immer um Abzocke, zusätzlich habe ich nie Post bekommen, einzig diese Mail von heute Morgen bzw. gerade ebend.
Daher gehe ich fest davon aus, dass ich hier aufs Kreuz gelegt werde. Mal sehen ob ich überhaupt einen Mahnbescheid per Post erhalte und wenn doch, werde ich meine Rechtsschutz einschalten.