Inkasso Schreiben nach sieben Jahren?
Habe heute ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen zwecks einer Forderung aus dem Jahr 2013.
Es besteht angeblich ein Mahnbescheid von damals der mir allerdings nie zugestellt wurde, weil ich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr in Deutschland gelebt habe. Die Zustellung ging wohl an meinen Exmann.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob bzw. was ich tun soll?
11 Antworten
Wenn die Forderung nicht tituliert ist, und keine Gründe für eine Unterbrechung vorliegen, ist sie seit Ablauf des 31.12.2016 verjährt. Wenn die Forderung rechtswirksam tituliert wurde, ist der Titel 30 Jahre wirksam.
Wichtig: Es ist relevant, ob es auch einen auf den Mahnbescheid folgenden Vollstreckungsbescheid gab. Nur zur Klarstellung, was du meinst.
Es gibt Inkassofirmen, die alte Forderungen aufkaufen und diese dann noch durchsetzen wollen. Sofern es keine Gründe gibt, welche die Verjährung hemmen, musst Du Dir keine Sorgen machen, denn dann kann das Inkassounternehmen nichts mehr fordern.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, da kam auch nach Jahren ein Schreiben. Ich habe damals so reagiert, dass ich zurückgeschrieben habe, dass - selbst wenn die Forderung bestünde - sie nach § 195 BGB verjährt. Wenn ich nicht innerhalb 14 Tagen etwas anderslautendes von der Firma hören würde, so wäre die Angelegenheit erledigt.
Es kam nie wieder etwas.
wenn ein Titel anhängig ist, dann fordert den sicher kein Inkassounternehmen ein sondern der Gerichtsvollzieher
Im Übrigen habe ich geschrieben, "Sofern es keine Gründe gibt, welche die Verjährung hemmen"
Füße still halten ist in solchen Fällen falsch.
Zuerst solltest Du eine Kopie dieses Mahnbescheids anfordern, damit Du auch weißt, ob die ganze Sache rechtens ist.
Ist sie das nicht, alle Forderungen bestreiten.
Ist sie es, dann musst Du wohl zahlen.
Ganz wichtig: Nicht einfach nichts tun, wie hier teilweise empfohlen wird.
Das Problem ist, dass der Mahnbescheid erst mal in der Welt ist. Wenn es nur diesen Mahnbescheid gab und nie einen Vollstreckungsbescheid, ist das zwar unkritisch, da dann in Summe wohl verjährt. Aber du weißt ja nicht, was Sache ist.
Hast du diesen Mahnbescheid schon mal gesehen? Also wirklich das Formular? Ich meine damit das vorletzte bzw. das letzte Bild unter folgender Seite: https://www.mahngerichte.de/de/zulaessige-vordrucke.html
Wenn ja: Wann exakt war das? Selbst wenn der Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid fehlerhaft zugestellt wurde, beginnt die Frist mit dem Tag, wo du den gesehen hast. Ab da dann 14 Tage. Danach gilt er als endgültig akzeptiert.
Auf jeden Fall solltest du vom Inkasso den VB in Kopie anfordern. Nicht groß diskutieren. Sobald du den siehst, prüfe die Adresse und widerspreche am besten direkt am ersten Tag. Diesen Widerspruch zusammen mit einem Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" an das Gericht richten. Als Begründung "fehlerhafte Zustellung" benennen und als Beweis die Meldeauskunft schicken, dass du definitiv da nicht mehr gewohnt hattest.
Im Regelfall funktioniert das auch. Wir hatten in anderen Foren mal einen Fall, bei dem das schief ging, weil der Richter einfach behauptet hat, dass man sehr wohl dort gewohnt hatte. Das geht nun aber in die nächst höhere Instanz. Denn die Gesetze und auch die Rechtsprechung des BGH sind da eindeutig.
Es handelt sich ja nicht um meine Schuld sonst würde ich das ja bezahlen. Das ist die Schuld meines Exmanns, damals lebten wir schon länger nicht mehr zusammen und waren kurz vor der Scheidung. Er hat das wahrscheinlich nicht bezahlt und jetzt werde ich angeschrieben. Kann das auch fehlerhaft sein, ich habe jetzt schon einiges gelesen.
Wenn ein gerichtliches Mahnverfahren anhängig ist, dann besteht der Titel 30 Jahre.