Müssten Sachen aus 2016 nicht auch schon verjährt sein??

Theoretisch müßten Forderungen die in 2016 entstanden tatsächlich nach 31.12.2019 verjährt gewesen sein ; aber nur dann , wenn innerhalb dieser Frist kein dem Verjährungsablauf hemmendes Ereignis z.B. nach § 203 , 204 oder 206 BGB statt fand .

Du solltest Dir daher schriftlich von dieser Kanzlei erst einmal eine detaillierte Forderungsaufstelleun nebst Erläuterung dahingegend anfordern , was deren Meinung nach zu einer möglichen Hemmung der Verjährung geführt haben könnte .

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