Rechts vor Links T-Kreuzung Gegenverkehr?
Hallo :)
Folgende Situation zur Vorfahrt:
es ist eine T-Kreuzung gegeben, und ich fahre auf die T-Kreuzung zu (kann also links oder nach rechts abbiegen). Ich möchte nach rechts abbiegen und es gibt dort die rechts vor links Regel. Fahrzeuge die von Links kommen, müssen warten, da ich ja nach rechts abbiegen möchte. Aber! was ist wenn ich rechts in die Straße abbiege und von links ein Fahrzeug kommt, dass auf meiner Spur fährt (weil dort parkende Autos etc. sind) und in mich reinfährt? Wer ist Schuld?
Ich habe ja als Rechtsabbieger nicht falsch gemacht.
2 Antworten
Deine Formulierung der Frage ist verwirrend:
Fahrzeuge die von Links kommen, müssen warten, da ich ja nach rechts abbiegen möchte. Aber! was ist wenn ich rechts in die Straße abbiege und von links ein Fahrzeug kommt, dass auf meiner Spur fährt (weil dort parkende Autos etc. sind) und in mich reinfährt? Wer ist Schuld?
Wenn von links ein Fahrzeug kommt, fährt es in der Regel auf der Spur in die du beim Rechtsabbiegen einfährst. ;)
Meinstest du aber:
Aber! was ist wenn ich rechts in die Straße abbiege und von RECHTS ein Fahrzeug kommt, dass auf meiner Spur fährt...
ist die Sache eindeutiger:
Denn eine Vorfahrt gilt über die gesamte Fahrbahnbreite! D. h. du musst beim nach rechts abbiegen auch nach rechts schauen, ob dort jemand auf deiner Fahrbahn dir entgegen kommt.
Macht ja auch Sinn: denn soll derjenige der gerade an geparkten Fahrzeugen vorbei fährt, 20 m vorher aussteigen und vorlaufen um zu schauen, ob da demnächst einer von links kommt?
Versetze du dich doch mal in die Lage des von rechts Kommenden. ;)
https://www.iww.de/ue/archiv/haftung-das-vorfahrtsrecht-gilt-auf-der-gesamten-strassenbreite-f18604
Je nach Situation kann es ggf. zu einer Mithaftung eines Überholenden kommen - aber selbst DAS ist nach folgendem Urteil eher fraglich:
Und wenn einer an geparkten Fahrzeugen vorbeifährt, kann diesem wohl kaum eine Mitschuld angelastet werden...
Selbst die StVO schreibt ja in § 2, Abs. 2 nur:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Betonung auf "möglichst"! Und geparkte Autos können wir ja schlecht beiseite schubsen.^^
Mal abgesehen davon, das lt. einiger Urteile das Rechtsfahrgebot nur den Nachfolgenden- und Gegenverkehr schützen soll, nicht aber einmündende!
Und am Rande bemerkt: wer aus Einfahrten einfach so nach rechts semmelt, hat in jedem Fall zu 100 % schuld.
Du kannst natürlich nur dann abbiegen, wenn die Straße in die du abbiegen willst frei ist. Den Gegenverkehr aus dieser Straße musst du also erst passieren lassen.
Wenn das Auto von links kommt und der FS nach rechts abbiegt gibt es ohnehin keinen Konflikt. Ich tippe, der FS hat sich da verschrieben.
Nicht Gegenverkehr. Der FS meinte doch, dass das Auto von links kommt