Kleinanzeigen Mängel nach halben Jahr?

3 Antworten

Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Mangel schon vor der Übergabe an ihn bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.

Außerdem hätte er den Artikel vor der Übergabe und vor der Bezahlung überprüfen können und auch müssen.

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.

Der Kaeufer muss beweisen, dass der Mangel beim Verkauf bekannt war und absichtlich verschwiegen wurde. Nicht moeglich, da das Geraet zunaechst funktionierte.

Theoretisch bist du üblich zur Gewährleistung verpflichtet, wenn du dies nicht aktiv und wirksam ausgeschlossen hast. Das hier 6 Monate dazwischen liegen ist erstmal nebensächlich.

Jedoch gibt es die Beweislastumkehr aus dem Verbraucherkauf im Privatkauf nicht.


Kanalratte98 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 17:24

Okay danke für die schnelle Antwort , was meinen Sie mit Beweislastumkehr, der Käufer droht mir nun mit seinem Anwalt, wenn ich die Reparatur nicht bezahle, kommt er damit durch?

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