Rechtfertigt ein Medizinischer Notfall einen Verkehrsverstoß?

9 Antworten

Das zu bewerten ist so kaum möglich. Einen Rechtfertigungsgrund könnte man schon für Einzelfälle konstruieren, aber es ist halt auch eine Frage wie du letztlich eine reine Schutzbehauptung deinerseits ausschließen kannst.

Du musst in der Lage sein zu trennen... jeder, auch jede Gemeinde (wenn diese blitzt) oder der Sachbearbeiter bei der Polizei hätte mit dem Wissen um den Grund des Verkehrsverstoßes absolutes Verständnis für dich.

Deshalb hast du aber ja trotzdem gegen eine Regel verstoßen und das muss geahndet werden.

Das sind zwei völlig verschiedene Aspekte... ein Einspruch hilft da mit Sicherheit nichts, sonst kommt in Zukunft jeder mit einer anderen medizinischen Begründung daher.


superseegers  12.01.2025, 14:20

Dieser Grund ließe sich sauber nachweisen, warum also nicht?

sickosacko  12.01.2025, 14:23
@superseegers

Alle die hier auf §34 StGB verweisen...

habt ihr etwa den Fall Jakob Metzler vergessen? (beispielsweise)

Den Paragraphen 34 mag es in der Theorie geben, das war es dann aber auch.

Vater Tod oder 40€ für Blitzerfoto zahlen, da fällt mir die Wahl nicht schwer.

Selbst wenns 300€ wären.

Könnte man da erfolgreich Einspruch einlegen oder wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus?

Das könnte unter den rechtfertigenden Notstand fallen (§ 34 StGB) - es muss es aber nicht.

Am Ende wäre es eine Betrachtung des Einzelfalls mit einer sehr sorgfältigen Rechtsgüterabwägung - und der Bandbreite an Ergebnissen von "Einstellung" bis "rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren".

Insgesamt ist es also ratsam, nach anderen Alternativen zu schauen - Anhalten, Passanten und Anwohner um Hilfe bitten und durch diese den Notruf absetzen lassen ist im Regelfall doch zumutbar.