Rechtfertigt ein Medizinischer Notfall einen Verkehrsverstoß?
Mein Vater hat am 24.Dezember 2024 einen Herzinfarkt erlitten. Er war zu Boden gegangen und klagte über extreme Schmerzen auf der Brust. Unglücklicherweise hatte sowohl mein Vater als auch ich kein Smartphone dabei, sodass ich Ich beschloss ihn selber sofort ins nahegelegene Krankenhaus zu fahren. Logischerweise fuhr ich etwas schneller weil es eine Lebensbedrohliche Situation war. Wurde nicht geblitzt aber was wäre wenn ich geblitzt worden wäre? Könnte man da erfolgreich Einspruch einlegen oder wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus?
9 Antworten
Das zu bewerten ist so kaum möglich. Einen Rechtfertigungsgrund könnte man schon für Einzelfälle konstruieren, aber es ist halt auch eine Frage wie du letztlich eine reine Schutzbehauptung deinerseits ausschließen kannst.
Es könnte als Rechtfertigender Notstand gelten.
Du musst in der Lage sein zu trennen... jeder, auch jede Gemeinde (wenn diese blitzt) oder der Sachbearbeiter bei der Polizei hätte mit dem Wissen um den Grund des Verkehrsverstoßes absolutes Verständnis für dich.
Deshalb hast du aber ja trotzdem gegen eine Regel verstoßen und das muss geahndet werden.
Das sind zwei völlig verschiedene Aspekte... ein Einspruch hilft da mit Sicherheit nichts, sonst kommt in Zukunft jeder mit einer anderen medizinischen Begründung daher.
Alle die hier auf §34 StGB verweisen...
habt ihr etwa den Fall Jakob Metzler vergessen? (beispielsweise)
Den Paragraphen 34 mag es in der Theorie geben, das war es dann aber auch.
Vater Tod oder 40€ für Blitzerfoto zahlen, da fällt mir die Wahl nicht schwer.
Selbst wenns 300€ wären.
Könnte man da erfolgreich Einspruch einlegen oder wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus?
Das könnte unter den rechtfertigenden Notstand fallen (§ 34 StGB) - es muss es aber nicht.
Am Ende wäre es eine Betrachtung des Einzelfalls mit einer sehr sorgfältigen Rechtsgüterabwägung - und der Bandbreite an Ergebnissen von "Einstellung" bis "rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren".
Insgesamt ist es also ratsam, nach anderen Alternativen zu schauen - Anhalten, Passanten und Anwohner um Hilfe bitten und durch diese den Notruf absetzen lassen ist im Regelfall doch zumutbar.
Dieser Grund ließe sich sauber nachweisen, warum also nicht?