Geblitzt in der Probezeit?
Ich wurde mit 8 kmh zu schnell außerorts geblitzt. Es gibt ja den weit verbreiteten Stand dass 2x Mal geblitzt egal wie schnell aber unter 21kmh eine Probezeitverlängerung bedeutet.
Auf dem Blitzerbrief war aber die Rede von einem Verwarngeld dass nirgendwo erfasst wird...
Bin jetzt etwas verwirrt, ob ich jetzt gar nicht mehr geblitzt werden darf oder ob das egal ist solange es immer unter 21kmh liegt.
mfg
3 Antworten
Hi, da kommt außer der Verwarnung nichts mehr nach.
Verwarnung heißt es deswegen, weil man Ärger bekommen kann, wenn man 50 x im Jahr oder so geblitzt wird.
Da das dein erster Blitzer war gibts ein Verwarngeld, mehr passsiert nicht.
Beim zweiten könnte die Probezeit verlängert werden. Egal obs unter 21 Km/h war.
Mit 8 km/h zu schnell gibt's erstmal keine Probezeitverlängerung.
Was ist wenn ich noch Mal geblitzt werde?