Räumungsfrist bei Tod der Mieterin mit lebenslangem Wohnrecht?

6 Antworten

Wenn sie vermögend war - gibt es eher keinen Nachlassverwalter. Maximal bei Menschen mit Wohnsitz in Bayern.

Wende dich ans Nachlassgericht - die Erben sind erst mit Erbschein oder eröffnetem notariellen Testament handlungsberechtigt. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Frist von 14 Tagen für angemessen erachtet, jedoch auch abhängig vom Wohnort der Erben.

Ob du bei Verzug der Räumung eine Nutzungsentschädigung gegen die festgestellten Erben geltend machen kannst - wird dein Anwalt für dich prüfen.

Ein Anspruch auf Miete - kann nicht entstehen, da es keinen Mietvertrag gibt.

Das Wohnrecht endet sofort mit dem Tod des Wohnrechtnehmers. Es geht auch nicht auf die Erben über. Das bedeutet, man darf die Wohnung sofort betreten und darüber verfügen.

Die Gegenstände des Verstorbenen stehen den Erben zu. Man sollte mit diesen also Kontakt aufnehmen und einen Termin zur Abholung der Sachen vereinbaren. Sollte sich das verzögern aus welchen Gründen auch immer, kann man die Gegenstände erstmal einlagern, um die Wohnung zur anderweitigen Nutzung herrichten zu können.

Wenn die Wohnberechtigte verstorben ist, hat sich das Wohnrecht meiner Meinung nach erledigt.

Räumung der Wohnung, etc. solltest Du mit den Erben bzw. mit dem Nachlaßverwalter klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Es gibt bei Lebensgefährten diese 30-Tage Frist, bis dahin muss die Person ausziehen. Nimm diese Zeit, teile es den Erben mit. Danach forderst du eine Entschädigung in Höhe einer ortsüblichen Miete.

Bin kein Jurist, habe aber eine Meinung:

Das lebenslange Wohnrecht endet mit dem Tod, aber nicht unbedingt das Mietverhältnis. Das geht auf die Erben über.

Wenn das so stimmen sollte, müssten die Erben mit der vereinbarten Frist kündigen und solange Miete zahlen.


Agamemnon712  18.05.2024, 09:25

Wohnrecht bedingt keinen Mietvertrag.

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Silvia372 
Fragesteller
 18.05.2024, 09:36

Es gab kein klassisches Mietverhältnis. Sie war die vorherige Eigentümerin und hat bei Veräußerung des Hauses Wohnrecht erhalten.

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myzyny04  18.05.2024, 09:45
@Silvia372

Wer hat denn die Nebenkosten der Wohnung bezahlt? Wenn das die Verstorbene war, besteht meines Erachtens nach ein Mietverhältnis. Frag vorsichtshalber einen Anwalt, wie du die Wohnung am schnellsten frei bekommst.

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