Radlader mit 40KM/H?
Hallo, ich habe mal eine Frage, ich arbeite in einen Garten und Landschaftsbaubetrieb wo auch ein Radlader mit 20 KM/H Aufkleber zum Fuhrpark dazugehört, mein Chef fährt den Radlader immer mit 40 KM/H auf öffentlicher Straße, er sagt aber ich darf den Radlader nur mit 20 KM/H auf öffentlicher Straße fahren, meine Frage wäre nun welchen Führerschein brauche ich damit auch ich die Maschine mit 40 KM/H fahren darf? Ich habe momentan Klasse B und habe am Montag meine Prüfung für Klasse BE, würde diese dann ausreichen? Ich überlege nämlich noch die Klasse T zu machen wegen den Radlader und weil ich in 2-3 Jahren zur Landwirtschaft beruflich wechseln möchte. Wäre nett wenn mich einer aufklären könnte.
1 Antwort
In deiner Klasse B ist lediglich Klasse L enthalten.
§6 FeV:
Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Der Radlader kann 40 km/h fahren, somit liegt seine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht unter 25 km/h. Dass du damit einfach nur langsamer fährst, spielt keine Rolle. Du machst dich aktuell bei jeder Fahrt strafbar, Fahren ohne Fahrerlaubnis, bis ein Jahr Haft für dich und den Chef.
Mit Klasse T dürftest du ihn fahren, natürlich nur zu land- und fortstwirtschaftlichen Zwecken.
Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).