Welchen Führerschein für Arbeitsmaschiene (Radlader)

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Fahrerlaubnis Klasse L...
...aber um auf der Straße damit fahren zu dürfen benötigst du eine Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO sowie eine Erlaubnis nach §29 (3) StVO.

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie z.B. Baumaschinen, Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, ist nach dem Fahrerlaubnisrecht weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich. Bei Baumaschinen, bei denen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) weniger als 25 km/h beträgt, ist die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse L erforderlich (zulässige Gesamtmasse bleibt unberücksichtigt); Beträgt die bbH mehr als 25 km/h, ist bei Baumaschinen, - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg die Führerscheinklasse B und - über 3500 kg Gesamtmasse die Führerscheinklasse C1, - bzw. über 7500 kg Gesamtmasse die Führerscheinklasse C erforderlich. (Information der Regierung NRW)

schau auch mal nach in der Fahrerlaubnisverordnung (§§ 6 ff)

Klasse C:

Beinhaltet C1 nur mit Klasse B ab 18 Jahre Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

oder CE:

Beinhaltet BE,C1E,T nur mit Klasse C ab 18 Jahre Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#C