Traubenvollernter bis 40km/h mit Führerschein Klasse L fahren?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Auto und Motorrad, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Nein, siehe §6 FeV:
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto und Motorrad, Fahrzeuge, Mobilität & Logistik
Wirds einer von ero?
Du brauchst aber t dafür, weil selbstfahrende arbeitsmaschine und schneller als 25kmh
Hallo Justin315,
lt. fahrschule-123.de darfst du das:
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.
Ben
Laut Gesetzgeber darf er es nicht, daher lohnt sich ein Blick in die jeweilige Rechtsgrundlage mehr als der in eine private Contentmill.