PV Anlage, Fotovoltaik, Sinn oder Unsinn?

4 Antworten

Inwiefern das Sinn ergibt kann man so schwer sagen, schließlich geht es um deinen Verbrauch. Mit rund 2,6 kWp bekommst du schon einiges an Grundlast abgedeckt. Wann genau sich die 1.500€ amortisieren, hängt davon ab, wieviel kWh du im Schnitt aus deiner PV tatsächlich nutzt und nutzen kannst.

Die Amortisationszeit liegt für Durchschnittshaushalte mit mini-PV Anlagen (ohne Einspeisevergütung) im Schnitt bei 4-8 Jahren (bei den jetzigen Preisen).

Es ist nicht erlaubt. 800Watt Obergrenze pro Wohneinheit.

Aber natürlich kannst du 3 Balkonkraftwerke installieren und dann als Solaranlage anmelden.

Hierfür musst du die Anlage aber erstmal im Vorfeld vom Netzanbieter melden und nachfragen, ob du den Überschuss ins Netz einspeisen kannst. Bei der Leistung eine wichtige und notwendige Maßnahme, aber dürfte kein Problem sein.

Danach fertigstellung und Vollzugsmeldung und Eintragungen im Internet.

Vorteil du bekommst Einspeisegebüren.

Theoretisch könntest du den Strom auch an andere Firmen verkaufen, dürfte aber bei der geringen Leistung uninteressant sein.


lisaloge  22.07.2024, 09:29

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Netzbetreiber Wechselrichter als "große PV" akzeptieren würde, die eigentlich als Balkonkraftwerk gedacht sind.

Den Fall hatte ich noch nicht.

Ohne Elektriker, der das anmeldet, installiert und abnimmt geht es sowieso nicht.

WAYKOW  22.07.2024, 10:03
@lisaloge

wir reden hier von Microwechselrichtern

Diese sind genau so zulässig wie Stringwechselrichter.

Es erschwert dennoch die Installation, da eine Abriegelung auf das erlaubte Maß nicht so einfach realisierbar ist.

Wenn aber alle drei Anlagen separat angemeldet werden und der Netzbetreiber die Freigabe für die maximale Einspeiseleistung freigibt, dann sollte dies ohne weiteres realisierbar sein. Letztes Wort hat der Netzbetreiber.

Rufe einfach den Netzbetreiber an und frage ihn.

lisaloge  22.07.2024, 12:31
@WAYKOW

Alles bekannt, dort Anfragen, probieren.

Mein lokaler Netzbetreiber will vorab genau wissen, welche/r Wechselrichter zum Einsatz kommen wird und neuerdings auch noch ein Foto von der fertigen Installation. Nicht nur von den Modulen - auch von den Wechselrichtern.

WAYKOW  22.07.2024, 14:10
@lisaloge

Es geht hier um die Sicherheit nicht nur für das Stromnetz, sondern auch für dein Haus. Gerade bei Hobbybastlern sind sie besonders gründlich.

uweuwe63 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 09:01

Vielen Dank!

Für diese Anmeldung muss ich dann einen Elektriker haben, der die Anlage/n abnimmt?

Ich frage, weil wir das selbst installieren wollen.

Danke!

WAYKOW  22.07.2024, 09:09
@uweuwe63

Lebensgefährlich !!!

Außerdem würdest du den kompletten Versicherungsschutz für das Haus verlieren.

Die Strommengen sind nicht zu unterschätzen.

Pro Haushaltszähler in der elektrischen Hauptverteilung sind für das "vereinfachte" Anmeldeverfahren ohne Elektrikerzwang derzeit leider nur Kleinstanlagen mit insgesamt nicht mehr als 600 VA Netzeinspeiseleistung möglich. Manche Regionalversorger bzw. Netzbetreiber winken kulant ggf. noch Anlagen mit technisch nicht mehr als möglichen 800VA Gesamteinspeisung pro Haushaltszähler durch.

Bei geplanten Einspeisemöglichkeiten von insgesamt > 600/800VA besteht ansonsten auf jeden Fall Elektrikerzwang zumindest in der protokollarischen Anlagen-Gesamtabnahme nebst Anlagen-Erstinbetriebnahme.

Die Art Deiner Wechselrichter spielt dann für die Bemessung Deiner Geamtanlage eigentlich kaum noch eine wirkliche Rolle. Du kannst daher dann selbst 4 × 800 VA oder 5× 600VA Microinverter oder einen einzigen 3,5 KVA Stringwechselrichter installieren. Es geht dann halt nicht mehr ohne Elektriker, und auch nicht mit "Steckerlösung".

Du müßtest dann von der Anlage mindestens einen gesonderten Strompfad vom Wechselrichter direkt zu Deiner Hausverteilung nebst separater Absicherung verlegen (lassen). Bis zu ca. 5 KVA wären dann allerdings auch einphasig auf die Haushalts-HV durchaus zulässig auflegbar.

Du dürftest sogar mit dem nötigen Grundlagenwissen viel DiY - Vorarbeit in der Panelmontage und der 230V Kabelverlegung von den Invertern bis zum HV-Kasten selbst vorbereiten, aber anschließen, finalisieren und protokollieren darf das ganze dann nur eine für solche Arbeiten zertifizierte Elektro-Fachkraft.

Soweit erst mal nur zu den reinen Anmelde- / und Ausführungsauflagen einer Anlage > 600/800 VA technisch möglicher WR-Einspeiseleistung.

LG

Das ist nicht erlaubt.

Die Gesamtleistung der steckbaren Anlagen darf eine Ausgangsleistung von 800 Watt nicht überschreiten.

Technisch funktioniert das natürlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

uweuwe63 
Beitragsersteller
 13.05.2024, 22:02

Danke!

Gehen wir bitte mal davon aus, dass das erlaubt ist bitte...

lisaloge  14.05.2024, 04:45
@uweuwe63

Technisch gesehen bestehen wie gesagt keine Einwände gegen diese Konstruktion.

Probleme könnte es mit dem Netzbetreiber und mit der Hausratversicherung geben.