PV Anlage : Notstrombox steuerfrei?
wir haben in 2023 eine PV Anlage installieren lassen (< 30kwp). Voraussetzungen für die Ust-Befreiung sind erfüllt. Jetzt wurde für diese Anlage eine Notstrombox installiert für ca. 1800,00 Euro netto.
Unterliegt diese Notstrombox auch der UST-Befreiung ?
2 Antworten
Nein, die Befreiung gilt nur für die wesentlichen Komponenten einer Anlage, siehe hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Ist es ein Batteriespeicher, der zufällig auch Notstrom kann, dann wäre das möglich. Wenn das eine Option auf der Rechnung ist, dann nicht.
Ja, da "der Notstromversorgung dienende Einrichtungen" zu den wesentlichen Komponenten zählen und somit dem Nullsteuersatz unterliegen.
Siehe Rundschreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 27.02.2023 (PDF Seite 8, "Wesentliche Komponenten"): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1