PV Anlage : Notstrombox steuerfrei?

2 Antworten

Nein, die Befreiung gilt nur für die wesentlichen Komponenten einer Anlage, siehe hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

Ist es ein Batteriespeicher, der zufällig auch Notstrom kann, dann wäre das möglich. Wenn das eine Option auf der Rechnung ist, dann nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Ja, da "der Notstromversorgung dienende Einrichtungen" zu den wesentlichen Komponenten zählen und somit dem Nullsteuersatz unterliegen.

Siehe Rundschreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 27.02.2023 (PDF Seite 8, "Wesentliche Komponenten"): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1