Prüfung-Ausschuss im Bereich Sportbootführerschein in Niedersachsen?
Gibt es Möglichkeiten gegen einen Prüfungausschuss vorzugehen. Gibt es überhaupt rechtliche Vorgaben an welche sich ein Prüfer eines Prüfungsausschusses halten muss?
1 Antwort
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Natürlich kannst du gegen jedes Prüfungsergebnis vorgehen, auch gegen das des SBF. Allerdings liegt die Nachweispflicht bei dir, d.h. du musst ganz konkret eine oder mehrere von dir richtig beantwortete Fragen benennen, die der Prüfer als Fehler bewertet hat und ggf. Klage gegen die Wertung einreichen. Bei der praktischen Prüfung gilt im Prinzip das gleiche, der Nachweis dürfte von deiner Seite aber noch schwerer zu führen sein.
Mein Tipp: spar dir die Zeit und das Geld für eine Klage, lerne lieber nochmal gescheit und melde dich zur nächsten Prüfung an. Das geht schneller und ist deutlich billiger.
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Soweit ich weiß, gibt es nur den amtlichen Sportbootführerschein, also ohne Unterteilung in Segel- oder Motorboot. Einen amtlichen Segelbootführerschein, den man sich auf die Prüfung SBFB anrechnen lassen könnte, kenne ich nicht. Aber meine Prüfungen liegen auch schon über 15 Jahre zurück.
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Ne mittlerweile kann man Segel oder-und Motor machen. Aber trotzdem Danke
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Ja, Segelschein schon, den hatte ich auch schon. Aber es gab keinen amtlichen Sportbootführerschein, der aufs Segeln beschränkt gewesen wäre. Es gab (zumindest damals) nur den "Amtlichen Sportbootführerschein" für Binnen oder See, der jeweils für alles qualifiziert hat, bei dem meiner Meinung nach das Segeln aber deutlich zu kurz kam. Den SBF-Binnen/See habe ich nämlich damals extra gemacht, weil ich mit meinem Segelschein nicht überall rumschippern bzw. mieten durfte.
Das Problem ist ich besitzte einen Segelscheinbinnen und wollte nun die Theorie Prüfung für Motor machen. Da wurde mir aber nochmal der Binnenteil der Prüfung beigelegt den ich schon gemacht hatte für segeln. Natürlich konnte ich nicht mehr alles und bin so durchgefallen aber bei den Motorfragen der Prüfung hatte ich alles richtig.