Prüft das Finanzamt bei Verdacht auf strafrechtlichen Betrug?
… Also nicht bei einem Verdacht der Steuerhinterziehung sondern bei Verdacht von Betrug im Bezug auf das Geschäftsmodell. Wird da die Polizei mitzugezogen?
Frage wie immer fürn Freund
1 Antwort
Das Finanzamt interessiert nur, ob du die fälligen Steuern abführst. Wenn die Steuerfahnder sowieso schon auf dich aufmerksam geworden sind und - sie sind ja Beamte - dabei jedem Idioten klar wird, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, werden sie sicher ihren Kollegen von der Polizei einen Hinweis geben.
oh, die Steuerfahndung wird auch hellhörig, wenn deine Buchhaltung nicht sauber geführt ist. Das Finanzamt korrigiert zwar Daten in deiner Steuererklärung, wenn du offensichtlich irrtümlich was falsch einträgst, es kann richtig übel in die Hose gehen, wenn die den Eindruck bekommen du würdest absichtliche Falschangaben machen. Da hast du dann auch mal ratzfatz das Rollkommando im Haus.
Da sehe ich erstmal nichts Illegales dran. Das Finanzamt freut sich insbesondere, denn da du den Kaufpreis erstattet bekommst (was du hoffentlich ordnungsgemäß verbuchst), ist dein Einstandspreis 0 Euro, und du "darfst" den vollen Kaufpreis ohne Vorabzug komplett versteuern. Eine größere Freude kannst du dem Finanzamt nicht machen.
Wird ja nicht jedem Idioten klar. Sieht halt nur komisch aus in der Buchhaltung.