Schwangerschaft, Kündigung?
Hallo,
ich habe nach meiner zweijährigen Elternzeit angefangen zu arbeiten. Meine Probezeit ist am 31.08.2020 vorbei. Jetzt bin ich wieder schwanger, war allerdings noch nicht beim Frauenarzt da ich den Test vorgestern gemacht habe.
Meinem Arbeitgeber werde ich es mitteilen. Jetzt habe ich ganz viele Fragen. Ich arbeite in Dauernachtschicht, im Logistik Bereich. Bekomme ich dann ein Beschäftigungsverbot? Wenn ja, bekomme ich trotzdem monatlich Geld bis zur Geburt des Kindes? Und wie viel Prozent von meinem Gehalt und wer zahlt es mir wie lange? Kommen die Nachtzuschläge auch drauf? Und wie ist das dann nach der Geburt, wird das Elterngeld auch berechnet trotz Beschäftigungsverbotes und wenn ja wie viel Prozent?
Und wie sieht das mit der Kündigung aus? Könnte der Arbeitgeber es irgendwie begründen und mich doch kündigen? Mein Vertrag läuft am 25.05.2021 ab. Und wenn meine Elternzeit dann rum ist und ich keine Arbeit finde, bekomme ich dann ALG ? Wird mir das Jahr in dem ich das Beschäftigungsverbot bekommen habe, trotzdem ans ALG angerechnet?
vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Du solltest mit der "frohen Botschaft" noch etwas warten - bis alles sicher ist. Zu Beginn einer Schwangerschaft kann es auch schon mal zu einem Spontanabbruch kommen.
Als Schwangere bist Du erst mal geschützt vor Kündigung. Allerdings endet dieser Kündigungsschutz nach dem Jahr Elternzeit. In dem Moment, in dem Du wieder zur Arbeit erscheinst, kann man Dir die fristgemäße Kündigung in die Hand drücken. In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
Ein Beschäftigungsverbot spricht der Arzt aus. Ich an Deiner Stelle würde aber nicht so sang- und klanglos zu Hause bleiben, sondern mit dem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht gibt es ja leichte Tätigkeiten in der Tagschicht, die Du übernehmen könntest.
Nacht- und Feiertagszuschläge gibt es eigentlich nur für die Zeiten, die auch tatsächlich gearbeitet wurden. Bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen fallen sie normalerweise raus.
Genau deshalb scheuen sich viele Arbeitgeber davor, junge Frauen einzustellen. Zeige trotz Deiner Schwangerschaft etwas Einsatz - dann könnte es sogar mit der Stelle klappen. Schwangerschaft ist etwas Natürliches, keine tödliche Krankheit.
Mit Ende der Probezeit kann man dir einfach keinen Dienstvertrag anbieten. Dann hast du eben dort keinen Job. Das ist rechtens. Auch wenn du schwanger bist.
Wenn du dich also absichern möchtest, dann halt noch mindestens eine Woche die Klappe - vorallem weil du noch gar nicht sicher weißt ob du überhaupt schwanger bist wenn du noch gar nicht beim Arzt warst.
Solltest du vom Arzt aus nicht weiterarbeiten dürfen, dann ist es wie ein Krankenstand. Da brauchst du dir finanziell schonmal keine Gedanken zu machen.
Das Gehalt wird beim Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber bezahlt. Kündigen kann er dich schwanger nicht, er muss aber deinen Vertrag nächstes Jahr nicht verlängern.