Probezeit nach B17?

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Die Probezeit beginnt i.d.R. mit der abgelegten praktischen Fahrprüfung. In Deinem Fall jedoch erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Also ist Deine Probezeit beendet - soweit Du nicht während der zurückliegenden 2 Jahre einen A-Verstoß begangen hast.


Antitroll1234  06.12.2021, 16:17
Die Probezeit beginnt i.d.R. mit der abgelegten praktischen Fahrprüfung

Nein die PZ beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis.

wilees  12.12.2021, 14:44

Besten Dank für's Sternchen.

Deine Probezeit beginnt ab deinen 17 Geburtstag. Schließlich ist das der Tag, ab dem dein Führerschein gilt.

Hast du schon vorher den AM oder A1 gehabt?


Antitroll1234  06.12.2021, 16:18
Deine Probezeit beginnt ab deinen 17 Geburtstag

Nein, die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis.

DerLehrling785 
Beitragsersteller
 06.12.2021, 16:47

Nein, hatte keinen Führerschein davor

Ab Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit.

Wenn am 02.12.2019 die Fahrerlaubnis erteilt, dann beginnt die Probezeit auch erst dann.

Geburtstag 24.11.19 (Jetzt 17 Jahre alt)

ab da laufen die 2 Jahre.

02.12.19 Führerschein abgeholt.

kann nicht sein, höchstens die Prüfungsbescheinigung. Den richtigen Führerschein gibt´s erst mit 18


marcelgr  06.12.2021, 21:04

Ausstellungsdatum der Prüfbescheinigung war 02.12.2019. Erst ab diesem Datum ist die Fahrerlaubnis erteilt und die Probezeit beginnt