Es ist immer die Behörde am aktuellen Wohnort zuständig
Für Fristberechnung gilt §§ 187 und 188 BGB
Du hättest die Prüfung trotzdem machen können, nur hättest du nicht sofort den Führerschein bekommen, sondern nur eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung.
Hat dein Fahrlehrer nicht interveniert?
Er sollte wohl besser noch ein paar mehr Fahrstunden machen vor der nächsten Prüfung.
Vermutlich hapert es an der Kommunikation oder/und er kommt aus einem Land, in dem er den Führerschein nachgeschmissen bekommt. Dafür spricht, dass der Führerschein nicht anerkannt wird und er die Prüfung machen muss
Sind mittlerweile ganz normale Preise
Die Fahrschule kann so viel Grundbetrag (in welchem unter anderem der Theorieunterricht enthalten ist) verlangen, wie sie will
Ab dem Zeitpunkt der Theorieprüfung hast du ein Jahr Zeit bis zur Praxisprüfung
Der Prüfungsort ist vom Wohnort abhängig, nicht wo die Fahrschule ihren Sitz hat
Du musst dem AG gar nicht sagen, dass du zur Prüfung gegangen bist
Ich finde Geschenke für den Fahrlehrer übertrieben. Schließlich hat man für die Dienstleistung bezahlt
Deine Preise sind veraltet. Schon vor über 10 Jahren hat die Fahrstunde 45€ gekostet
Ja darf er, das ist Teil der Ausbildung
Ist gar kein Problem, wenn du mit Thema 3 einsteigst. Du kannst Thema 1-12 auch doppelt und dreifach hören, Hauptsache du warst 12 mal beim Grundstoff und bei den Zusatzthemen
Die gepflasterte Fläche ist Privateigentum und darf daher nicht einfach zugeparkt werden
Du kannst versuchen einen Antrag zu stellen, aber du bekommst maximal eine Verlängerung für die Zeit deiner Krankheit
In den Prüfungssimulationen in den Apps wird tatsächlich nur ein Bruchteil aller möglichen Fragen geprüft. Daher solltest du dich eher auf den Lernmodus konzentrieren, da hier alle Fragen gestellt werden, die in der Prüfung drankommen können
Wenn du einen neuen Antrag stellst bei der Behörde kannst du gleich A2 beantragen. Ich würd dir eh empfehlen dann gleich die Fahrschule zu wechseln. Ein einziger Fahrlehrer ist zu wenig und wirkt sich schlecht auf die Ausbildung aus wie du gemerkt hast
Du musst die Prüfung am Hauptwohnsitz oder am Arbeits-/Ausbildungsort ablegen (§17 Abs. 3 FeV). Willst du die Prüfung an einem anderen Ort ablegen, musst du bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen, der allerdings auch abgelehnt werden kann
Du hast den Job ohne Führerschein bekommen, also ist er wohl nicht zwingend für die Arbeit. Warum soll dann das Jobcenter deinen Führerschein bezahlen und nicht zu selbst?
Bei der Fahrschule sparst du dir nichts, bei der Führerscheinstelle sparst du dir einmal Bearbeitung und neuen Führerschein, also rund 50€