Führerschein mit 16 ab wann Probezeit?

3 Antworten

Hallo,

sofern Du nicht vorher bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben haben solltest, begänne Deine Probezeit bei BF17 frühestens mit Vollendung Deines 17. Lebensjahres zu laufen. Du könntest in diesem Zvorher zwar schon mal einen Antrag auf Zwischenbescheinigung für AM-Fahrzeuge stellen, aber diese FE-Teilklassenerlaubnis wäre für den Beginn der Probezeit irrelevant.

Bei BF17 hast Du grundlegend erst ab 17 die Möglichkeit, mit einer zulässigen Begleitperson auch selber einen PKW fahren zu dürfen. Und deswegen kann die Probezeit auch nur frühestens ab 17 beginnen.

LG

Die Probezeit beginnt erst mit dem Tag, an dem dir die Fahrerlaubnis für die BF 17 erteilt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Die Probezeit läuft in deinem Fall ab deinem 17. Geburtstag.